Der Bürostuhl: Wann ist es Zeit für einen „neuen“?

Auch der beste Bürostuhl ist einmal am Ende seines Lebens angelangt und es ist Zeit, ihn auszutauschen. Mitarbeiter, die auf der Arbeit mit Ihrem Bürostuhl nicht mehr zufrieden sind, die haben die Möglichkeit, um einen Austausch zu bitten.

Welche Lebensdauer weist ein Bürostuhl auf?

Wie bei so vielen Dingen im Leben lautet auch hier die Devise: Je besser die Qualität, desto länger hält der Bürosessel. Doch auch der Grad der Beanspruchung spielt neben der Lebensdauer eine wichtige Rolle dabei, wie lange ein Bürostuhl hält. Wird Tag ein Tag aus über mehrere Stunden darauf gesessen, dann kommt es nach längerer Zeit dazu, dass der Bezug Verschleißerscheinungen aufweist und auch die Sitzmechanik sowie die Rollen nicht mehr zu 100 % funktionstüchtig sind.

Da es sich bei einem Bürostuhl um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt, darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren Bestimmungsgemäßer Nutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).

Laut dem Bundesfinanzministerium weist ein solches Arbeitsmittel eine durchschnittliche Lebensdauer von 13 Jahren auf, in denen der Bürostuhl abgeschrieben wird. Doch bei den normalen Stühlen wird von einer Nutzungsdauer von acht Jahren ausgegangen.

Der Grund für einen Austausch nach acht Jahren ist, dass sich mehr oder weniger Sitzmulden bilden, wobei das abhängig ist von der Sitzfläche und der Preisklasse. Das Problem, das hier entsteht, ist, dass das Becken durch die Sitzmulde fixiert und die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.

Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel

Ein jedes Arbeitsmittel, das den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, muss an die entsprechenden ergonomischen und sicherheitstechnischen Erfordernisse angepasst werden. Da es durchaus unterschiedliche Anforderungen an die sich daraus ergebenden Maßnahmen gibt, zählt ein Bürostuhl zu den Arbeitsmitteln, die ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein sollten.

In dieser Beurteilung wird festgestellt, welche Anforderungen ein Bürostuhl aufgrund der vorherrschenden Arbeitsbedingungen zu erfüllen hat. Um dieses beurteilen zu können, ist es den Unternehmen möglich, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Beratung vom Betriebsarzt anzufordern.

Im DGUV 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ wird unter Ziffer 7.3.2 „Büroarbeitsstuhl“ vorgesehen, dass ein Bürostuhl bzw. Bürosessel oder Arbeitssessel, von seiner Konstruktion mindestens ein Körpergewicht von 110 Kilogramm tragen muss. Dazu kommt, dass der Stuhl für eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt sein muss. Zusätzlich müssen auch entsprechende Nutzerinformationen dem Produkt beiliegen.

Besteht der Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl?

Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Dabei muss er die gesetzlichen Ergonomie-Vorschriften einhalten, die im BGB und im Arbeitsschutz geregelt sind. Außerdem muss der Arbeitsplatz auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mitarbeiters ausgerichtet sein.

Wer eine sitzende Tätigkeit ausübt, dem sollte ein ergonomischer Bürostuhl zur Verfügung gestellt werden. In der Betriebssicherheitsverordnung sind die Verordnungen zum Gesundheitsschutz und der Verwendung von Arbeitsmitteln zu finden.

Sitzt ein Mitarbeiter unbequem, dann kann nachgefragt werden, wie es möglich ist, den Stuhl ergonomisch einzurichten. Es kann durchaus sein, dass ein Austausch nicht notwendig ist. Bei den Einstellungen sollte das Augenmerk auf der richtigen Höhe des Tisches liegen sowie des Computerbildschirms und der richtigen Beleuchtung. Um Rückenschmerzen zu vermeiden, bieten sich rückenschonende oder orthopädische Bürostühle an.

 

Was bedeutet Ergonomie bei Bürostühlen?

Ergonomie bei Bürostühlen bezieht sich auf die Gestaltung des Stuhls, damit er sich dem Körper anpasst und bei der Arbeit einen bequemen und sicheren Halt bietet. Dazu gehören Merkmale wie Höhenverstellung, Lendenwirbelstütze, Armlehnen und eine angemessene Polsterung. Das Ziel ergonomischer Bürostühle ist es, das Risiko von Verletzungen, Verspannungen und Beschwerden zu verringern, die durch langes Sitzen entstehen.

Auf diese Punkte können Sie beim Kauf achten, beziehungsweise im Büro darauf hinweisen:

  • Verstellbare Sitzhöhe: Der Stuhl sollte es dem Benutzer ermöglichen, die Sitzhöhe so einzustellen, dass die Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie einen 90-Grad-Winkel bilden.
  • Lendenwirbelstütze: Ein guter Bürostuhl sollte die natürliche Krümmung der Wirbelsäule unterstützen, insbesondere den unteren Rücken. Das entlastet die Rückenmuskulatur und beugt Rückenschmerzen vor.
  • Verstellbare Rückenlehne: Die Rückenlehne des Stuhls sollte verstellbar sein, damit der Benutzer den Winkel und die Höhe verändern kann, um Rücken und Nacken zu stützen.
  • Armlehnen: Die Armlehnen sollten so verstellbar sein, dass der/die Nutzer/in seine/ihre Arme bequem ablegen kann, während die Schultern entspannt sind.
  • Drehbare Basis: Der Stuhl sollte eine drehbare Basis haben, damit sich der/die Nutzer/in leicht drehen kann, um verschiedene Bereiche seines/ihres Arbeitsplatzes ohne Anstrengung zu erreichen.
  • Atmungsaktives Material: Der Stuhl sollte aus atmungsaktivem Material bestehen, um Schwitzen und Unbehagen bei langem Sitzen zu vermeiden.
  • Sitztiefe: Die Sitztiefe sollte verstellbar sein, damit der/die Nutzer/in die richtige und bequeme Position auf dem Stuhl einnehmen kann.
  • Gewichtskapazität: Der Stuhl sollte das Gewicht des Nutzers tragen und eine bequeme Bewegung ermöglichen, ohne sich instabil oder wackelig anzufühlen.

 

Wenn der Stuhl das „Zeitliche“ segnet

Ist der Bürostuhl kaputt, quietscht oder wackelt, dann stehen durchaus mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Sicherlich wird der Vorgesetzte zuerst schauen, ob dieser reparabel ist und prüfen, ob der Stuhl noch eine Garantie hat. In der Regel geht die Garantie bei Bürostühlen über die gesetzlich vorgeschriebenen Garantie- und Gewährleistungsansprüche hinaus.

Wichtig ist, dass der Kontakt zum Händler oder Hersteller aufgenommen wird, sobald der Mangel erkannt wird. Dann kann eine Frist gesetzt werden, bis wann die Reparatur erfolgen soll. Wird diese Frist nicht eingehalten, dann ist es möglich, den Kaufpreis zu mindern oder sogar vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollte die Ware bereits mit einem Mangel geliefert werden, dann ist es wichtig, sofort Ersatz anzufordern und den defekten Bürostuhl zurückzusenden.

Sollte der Bürostuhl noch funktionstüchtig sein, aber es soll dennoch ein Neuer her, dann stehen ebenfalls mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: an Freunde und Verwandte verschenken, auf einem Gebrauchtmarkt anbieten oder eine Anzeige im Netz schalten. Wer etwas Gutes tun möchte, der spendet den Stuhl an soziale Einrichtungen für Bedürftige.

Ist es nur noch möglich, den alten Bürostuhl zu entsorgen, dann holt der Sperrmüll diesen ab oder er wird zum regionalen Wertstoffhof gebracht.

3 Kommentare

  1. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach Bürostühlen. Dabei ist es gut zu wissen, dass diese länger halten, wenn die Qualität stimmt. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  2. Wir wollen neue Büromöbel. Gut zu erfahren, wie lange die Lebensdauer eines Bürostuhls ist. So lohnt sich die Investition auf jeden Fall.

  3. Wir wollen die Büromöbeleinrichtung erneuern. Dank des Beitrags weiß ich auch, dass es an der Zeit sein kann. Dies werde sich auch weitergeben.

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