Gesetz gegen Hass im Netz für Grüne nicht zustimmungsfähig

Das umstrittene Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hass im Internet ist in seiner jetzigen Form für die Grünen-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig. „Der jetzige Entwurf kann so nicht verabschiedet werden. Er macht sich nicht mal die Mühe einer Abwägung gegenüberstehender Grundrechte. Eine Privatisierung des Rechts, indem den Unternehmen diese Aufgabe übertragen wird, können wir nicht mittragen“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Renate Künast (Grüne) dem „Handelsblatt“.

Künast kritisierte, dass Kritiker mit ihren Vorbehalten gegen die angestrebte Regulierung sozialer Netzwerke nicht ausreichend Gehör gefunden hätten. „Die größte Schwäche des Gesetzes ist das Hauruckverfahren“, sagte die Grünen-Politikerin. „Wir regeln sehr grundlegende Dinge für die digitale Welt und lassen uns nicht mal Zeit für eine breite Diskussion und sorgfältige Auswertung der Anhörung. Schon jetzt mauscheln die Vertreter der Koalition in Hinterzimmern weiter. Was sie ändern wollen, ist unklar.“ Künast bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine genaue Definition für die Regelung liefere, wonach „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssten. Für die im Gesetz vorgesehene 7-Tage-Löschfrist für rechtswidrige Inhalte fehle zudem eine „verfassungsfeste Begründung“. Unklar sei außerdem, wie zu Unrecht gelöschte Inhalte wieder hergestellt werden können und ob es einen Richtervorbehalt für das Auskunftsrecht für Opfer von Hasspostings über deren Absender gebe.

Foto: Internet-Nutzerin vor dem Computer, über dts Nachrichtenagentur

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