Studie: 193 Bundestagsabgeordnete haben Nebeneinkünfte

Von den 655 Abgeordneten, die in der zu Ende gehenden Wahlperiode dem Bundestag ganz oder zeitweise angehört haben, haben einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung 610 Nebentätigkeiten aufgeführt: Im Fall von 193 Abgeordneten gab es für diese Nebentätigkeiten Geld, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Das sind 29 Prozent aller Abgeordneten. Nur 45 gaben der Studie zufolge an, keine veröffentlichungspflichtigen Nebentätigkeiten zu haben.

Die Studie beruht auf den Angaben, die die Abgeordneten selber auf der Webseite des Bundestags machen. Sie geben dort an, ob sie „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausüben, ob sie „Funktionen in Unternehmen, in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, in Vereinen, Verbänden und Stiftungen“ haben – und wie die bezahlt sind. Manche Tätigkeiten, in Kuratorien, Verbandsversammlungen und Verwaltungsräten, sind ehrenamtlich; für andere gibt es Geld. Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nicht exakt benennen, die Regeln des Bundestags sehen nur vor, dass sie eine Stufe angeben: Stufe eins bedeutet jährliche Einkünfte zwischen 1.000 und 3.000 Euro, Stufe zehn bedeutet Einkünfte von mehr als 250.000 Euro. Die meisten Nebeneinkünfte liegen laut SZ zwischen 1.000 und 30.000 Euro: 1.121 von insgesamt 1.263 Angaben lägen zu Einkünften in dieser Größenordnung vor. Aber es gebe auch Großverdiener – jene Abgeordneten, die auf mehr als 150.000 Euro nebenbei kommen, gehören der Studie zufolge alle CDU und CSU an. „Zwei Drittel der Abgeordneten, die bezahlte Nebentätigkeiten haben, sind Mitglieder der Unionsfraktion“, schreibt der Autor der Studie, der Berliner Sozialwissenschaftler Sven Osterberg. Die SPD allerdings holt laut der Studie offenbar auf: Im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode sei sie die einzige Fraktion, innerhalb derer eine Zunahme bezahlter Nebenjobs zu beobachten sei. Die meisten der neuen Abgeordneten haben der Studie zufolge ihren früheren Beruf fortgeführt – viele von ihnen sind Anwälte oder selbständig. 63 von 83 Anwälten im Bundestag geben eine Nebentätigkeit an; fast alle gehören sie zur Union. Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen üben der Studie zufolge Nebenjobs aus. Und zwei von drei dieser männlichen Nebenverdiener gehörten wiederum der Union an. Die Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall gehört, kam deshalb zu dem Schluss: Es handele sich um ein „Problem“ vor allem der Union. Als Problem sieht sie die Nebeneinkünfte deshalb, weil aus den Angaben der Abgeordneten nicht zu schließen ist, ob sie harmlos sind oder ob damit Interessenkonflikte begründet werden, ob Tätigkeiten am Allgemeinwohl orientiert sind oder aber „lobbyistische Funktion“ haben. Die Gesamtsumme aller Nebeneinkünfte war nur zu schätzen, schreibt die SZ: Sicher lasse sich nur sagen, dass sie zwischen 26,5 Millionen und 48,7 Millionen Euro liege. Osterberg äußerte einen Vorschlag, wie die Abgeordneten sich vom Verdacht befreien könnten, käuflich zu sein: „Honorare sollten gespendet werden“, sagte er.

Foto: Bundestagssitzung im Plenarsaal des Reichstags, über dts Nachrichtenagentur

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