Esslingen – Vielfach gilt unter Online Unternehmern, Betreibern von Online Shops oder anderen Anbietern von Internetservices die Auffassung, dass man das Internet heute kaum nutzen kann, ohne in irgendeiner Form Rechtsverletzungen zu begehen. Dies mag durchaus zutreffen und jedes Online Unternehmen ist gut beraten, sich ausgiebig zu informieren, seine Angebote so gut wie möglich rechtssicher zu gestalten und auch Kosten für eventuelle Abmahnungen in die Kalkulation einzubeziehen.
Urheberrecht birgt großes Gefahrenpotenzial
Eins der gängigsten und bei den Anwendern häufig diskutiertes Thema ist dabei sicher der Bereich des Urheberrechts. Immer wenn es im Internet um das Veröffentlichen von Inhalten geht, kann es durchaus passieren, dass der Seitenbetreiber oder Redakteur ohne es zu merken eine Rechtsverletzung begeht, die unter Umständen recht teuer werden kann. Ob Bilder, Videoinhalte, falsch benutzte und nicht gekennzeichnete Zitate oder gar komplette Plagiate können schnell eine Abmahnung zur Folge haben. Mittlerweile hat sich sogar eine regelrechte „Abmahnindustrie“ etabliert, die direkt darauf spezialisiert ist, Urheber- und Markenrechtsverletzungen aufzuspüren, um die betreffenden Anwender abzumahnen und zur Kasse zu bitten.
Gesetze, Regelungen und jede Menge Unklarheiten
Nicht selten können aber noch weitaus mehr Rechtsverletzungen unterlaufen, die sich bei entsprechender Aufmerksamkeit vermeiden lassen. Dazu zählen neben dem genannten Urheberrecht, das für Texte, Bilder, Musik uva. gilt, dem Markenrecht, das bei der Verwendung fremder Markenlogos und Abbildung von Markenprodukten greift, beispielsweise auch das Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das Datenschutzrecht und andere Rechte im E-Commerce. Insbesondere die im Telemediengesetz geregelte Impressumspflicht steht besonders bei kleinen Unternehmen und Gründern immer wieder im Fokus des Interesses. Selbstverständlich wird gerade nach den Enthüllungen und Diskussion über Datenskandale, NSA und Prism verstärkt gefragt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen. Insbesondere gibt es immer wieder Unsicherheiten und Fragen zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sich die Unternehmen im Ausland befinden, wie es bei Google der Fall ist. Hier gab und gibt es immer wieder Diskussionen um die Verwendung der Webanalyse-Tools in Google Analytics.
Google Analytics wird oft diskutiert und kritisiert
Über lange Zeit galt die Verwendung von Google Analytics als Tracking Methode im Zuge der Webseitenanalyse und Suchmaschinenoptimierung als äußerst problematisch, da hierbei Cookies gespeichert und Besucherdaten auf Server in die USA übertragen werden. Alle die trotz der Gefahr einer Abmahnung Google Analytics nutzen wollten, waren gut beraten, dies in den Datenschutzrichtlinien ausdrücklich zu erklären und den User darauf hinzuweisen, dass er sich durch entsprechende Eistellungen im Browser gegen die Installation solcher Cookies schützen kann.
Mittlerweile gibt es eindeutige Regelungen zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics, die unter anderem folgende Eckpunkte beinhalten müssen:
- Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag)
- Anonymisierung der IP-Adressen der User
- Hinweis auf Widerspruchsrecht der Betroffenen
- Anpassung des Datenschutzhinweises
- Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile)
Anwaltskanzleien, die sich auf Medienrecht spezialisiert haben, geben hier gern Auskunft. Wie diese Punkte in der Praxis umzusetzen sind, wird in zahlreichen Anleitungen beschrieben und kann auch auf den Hinweisen von Google zur Nutzung von Google Analytics nachgelesen werden.