Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte und Pfleger geplant

Die Bundesregierung plant schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte und Pfleger in der Notfallversorgung. Die Zahl der Übergriffe sei in kürzester Zeit um mehr als die Hälfte gestiegen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Das sind wir nicht gewillt länger hinzunehmen. Deswegen wollen wir die Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung verschärfen. Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft.“

An diesem Mittwoch soll die Strafverschärfung bereits auf den Weg gebracht werden. „Mit Justizministerin Christine Lambrecht bin ich mir einig, dass wir schnell handeln müssen“, so der CDU-Politiker. Das Vorhaben soll als Teil eines Eckpunktepapiers zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom Kabinett beschlossen werden. Ein konkreter Gesetzentwurf soll folgen: „In Kürze werden wir dazu einen Vorschlag vorlegen, wie wir das Strafgesetzbuch konkret ändern wollen“, so Spahn. Nach Informationen der Funke-Zeitungen soll das medizinische Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen in Zukunft unter dem gleichen strafrechtlichen Schutz stehen wie er inzwischen auch für Rettungskräfte gilt – also für medizinisches Personal, das Notfälle außerhalb von Krankenhäusern und Praxen an der Unfallstelle oder am Unglücksort versorgt. Vor zwei Jahren hatten Union und SPD den Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften durch neue Straftatbestände verstärkt. Das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ droht bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft. Ebenso geschützt sind seitdem hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste. Spahn und seine SPD-Kollegin Lambrecht wollen die Regelung nun auf das medizinische Personal im Notdienst von Praxen und Kliniken ausweiten. Spahn begründete die Strafrechtsverschärfung mit der spezifischen Situation in Notaufnahmen und bei Nacht- und Wochendiensten: „Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Denn sie müssen Patienten behandeln, die oder deren Begleiter unter Stress, Zeitdruck und häufig auch unter Drogeneinfluss aggressiv reagieren. Das passiert leider nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch nachts in Ambulanzen, in den Notaufnahmen am Wochenende sowie beim Notdienst Zuhause oder im Heim. 75 Prozent der Krankenhäuser sagen, dass in ihren Notfall-Ambulanzen Übergriffe stattfinden. Das ist inakzeptabel.“

Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur

 

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