Nach Thomas-Cook-Pleite: Justizministerin droht Zurich mit Klage

Nach der Insolvenz des Pauschalreise-Veranstalters Thomas Cook droht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Versicherer Zurich mit juristischen Konsequenzen. „Wir sagen, die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen `on top` zur Obergrenze kommen“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Dann ginge es laut des Berichts nicht um 110 Millionen Euro, sondern um insgesamt 170 Millionen Euro.

„Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden. Das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden“, bekräftigte die Ministerin. Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns ebenfalls in die Krise gerutscht. Per Gesetz liegt die Haftungsobergrenze für den Kundengeldabsicherer pro Geschäftsjahr bei 110 Millionen Euro. Ob die bisherige Haftungsobergrenze angehoben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. „Das muss versicherungsmathematisch durchgerechnet werden“, sagte die Ministerin. „Wird die Grenze angehoben, muss sich dann auch ein Versicherer finden, der das zu akzeptablen Konditionen macht.“ Kritisch sieht Lambrecht den Vorschlag von Verbraucherschützern, sich bei der Haftungssumme am Jahresumsatz des größten Anbieters, Tui Deutschland, zu orientieren. „Wenn eine Versicherung so ein hohes Risiko absichert, dann hat das natürlich seinen Preis“, sagte die Ministerin. „Die Frage ist, ob Pauschalreisen dann überhaupt noch attraktiv sein können.“ Lambrecht widersprach der Einschätzung, dass mit Blick auf den Fall Thomas Cook eine Staatshaftung unausweichlich sei, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie fehlerhaft in deutsches Recht umgesetzt wurde. „Das sehe ich anders. Aber man kann es nicht völlig ausschließen“, sagte sie. Das hätten dann die Gerichte zu entscheiden. „Als damals die Summe von 110 Millionen Euro ins Gesetz gekommen ist, betrug der Schaden bei der größten bekannten Insolvenz eines Reiseveranstalters 30 Millionen Euro“, sagte die Ministerin. Daran habe sich der Gesetzgeber orientiert. „Deshalb kommt aus meiner Sicht eine Staatshaftung nicht infrage.“

Foto: Thomas Cook, über dts Nachrichtenagentur

 

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