Klage gegen Entlassung: Orgasmus-Päpstin vor Gericht


Nachdem sie die Bildungsdirektion Oberösterreich wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ entlassen hatte, ist eine Volksschullehrerin vor das Arbeitsgericht gezogen. Beide Seiten wollen nun nochmals über einen Vergleich reden. Dennoch: Für die Bildungsdirektion komme es nicht infrage, dass die Frau wieder unterrichte, stellte deren Anwalt in der vorbereitenden Tagsatzung am Dienstag klar, und forderte zudem einen medialen Maulkorb.

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