Anwälte fordern Verkürzung der Verfahren für Verbraucherinsolvenzen

Deutsche Rechtsanwälte fordern eine deutliche Verkürzung der Insolvenzverfahren für Verbraucher. „Die Restschuldbefreiung sollte bereits nach drei Jahren möglich sein“, sagte Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein (DAV), in dem rund 1.500 Rechtsanwälte organisiert sind, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Aktuell beträgt die Laufzeit für Insolvenzverfahren in Deutschland fünf oder sechs Jahre.

Vorbild könnte Großbritannien sein, wo Verbraucherinsolvenzen nach einem Jahr beendet werden. Auch die EU-Kommission mache sich für eine Verkürzung auf drei Jahre stark. In Deutschland können sich überschuldete Verbraucher nur dann vorzeitig aus ihrer Insolvenz befreien, wenn sie 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen haben, was nur selten gelingt. „Von einer kürzeren Insolvenzlaufzeit profitieren alle“, so Henning. Ohnehin erhalten die Gläubiger in der Praxis in rund 75 Prozent aller Verbraucherverfahren keine Ausschüttung. Doch solange die Verfahren dauern, müssten die Gerichte sie auch verwalten. „Hier lassen sich Zeit und Kosten in Millionenhöhe einsparen“, argumentiert der Fachanwalt. Die überschuldeten Personen könnten wiederum schneller wieder wirtschaftlich resozialisiert werden. Der Gesetzgeber sollte die Chance zu einer „echten Verbesserung“ nutzen. „Die Gläubiger verlieren hierdurch nichts, die Gerichte werden entlastet.“

Foto: Euroscheine, über dts Nachrichtenagentur

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