EU beschließt Recht auf Reparatur – Wende für Verbraucher


Die EU hat sich auf ein Recht auf Reparatur für Verbraucher geeinigt.Künftig müssen Hersteller von bestimmten Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys diese auf Wunsch reparieren. Dies betrifft vor allem Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Smartphones. Das Ziel ist es, den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen zu erleichtern, um Reparaturen einfacher underschwinglicher zu machen. Produkte wie Kopfhörer und Möbel sind von den neuen Vorgaben ausgenommen.Die Einigung soll nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch dem Umweltschutz dienen, indem weniger Produkte weggeworfen werden und somit weniger Abfall sowie Treibhausgasemissionen entstehen. Der Kompromiss muss noch von Parlament und EU-Staaten bestätigt werden.

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