Brok ruft deutsche Politiker zu Zurückhaltung gegenüber Warschau auf

In der Debatte um den Kurs der neuen polnischen Regierung hat der CDU-Außenexperte Elmar Brok deutsche Politiker zur Zurückhaltung aufgefordert: „Es ist richtig, wenn die EU-Kommission rechtsstaatliche Schritte wegen der umstrittenen Reformen des Verfassungsgerichts und der Medien prüft. Aber es darf keine Vorverurteilung der Politik der polnischen Regierung geben – vor allem nicht von deutscher Seite“, sagte der Chef des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament der „Welt“. Zuvor hatte der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger gedroht, Warschau „unter Aufsicht“ zu stellen.

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) wiederum zog Parallelen zwischen Russland und der Entwicklung in Polen. Mehrere CDU-Parlamentarier aus Berlin und Brüssel brachten Sanktionen gegen Polen ins Gespräch. Brok sagte weiter: „Wenn man Kaczynskis Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) ein Alibi gibt, dann wird sie das brutal ausnutzen“. Vorverurteilungen von außen könnten zu einer Solidarisierung führen, die der PiS wieder Auftrieb gebe. „Und das zu einem Zeitpunkt, wo die Partei gerade an Zustimmung in der polnischen Bevölkerung erheblich verliert“, so Brok. Der Parlamentarier betonte auch, dass Polen ein „außerordentlich wichtiges Land“ in der EU sei. „Europa braucht Polen. Aber der polnischen Regierung muss auch klar sein, dass sie Schutz und Solidarität nur im Rahmen der europäischen Partner findet – dazu muss sich die Regierung in Warschau aber an die Regeln halten“, so Brok. Brüssel müsse der Regierung in Polen nun „auf rechtsstaatliche Weise“ klar machen, dass die Werte und Prinzipien einzuhalten sind. Dazu müsse die EU-Kommission zunächst einen ausführlichen Dialog mit Warschau führen, dann Empfehlungen abgeben und gegebenenfalls ein Sanktionsverfahren einleiten. Die Kommissionsbehörde wird am Mittwoch erstmals eine eingehende Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen auf den Weg bringen. Es soll eine „Orientierungsdebatte“ über die jüngste Gesetze zur Verfasungsgerichtsbarkeit und zur Medienreform geben. Am Ende könnte ein Sanktionsverfahren gegen Polen nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union stehen. Die EU-Regierungen könnten in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen, dass Polen bestimmte Rechte entzogen werden, einschließlich der Stimmrechte.

Foto: Polnisches Parlament in Warschau, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert