Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Teil-Impfpflicht ab!

Das Karlsruher Verfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die durch die Impfpflicht drohen, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe seinem Beschluss mit.

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