dts_image_3407_tqmrdrfsjb_2171_701_526.jpg

Justizministerium: Bislang keine Verurteilungen wegen Terrorismusfinanzierung

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts NachrichtenagenturDer Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus war in Deutschland bisher weitgehend erfolglos, obwohl zur Terrorismusfinanzierung seit 1992 zahlreiche Gesetze verabschiedet oder geändert worden sind. Das berichtet die „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Vize-Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte. Für Paragraph 89 Strafgesetzbuch, der die Terrorismusfinanzierung seit 2009 unter Strafe stellt und dessen Neufassung am 20. Juni 2015 in Kraft trat, sind nach Angaben des Ministeriums „bislang keine rechtskräftigen Verurteilungen ausgewiesen“.

Überdies seien entsprechend einer einschlägigen EU-Verordnung in Deutschland derzeit lediglich 8.920 Euro eingefroren, die terroristischen Zwecken dienen sollten, berichtet die Zeitung. Sie stehen nicht mit dem so genannten Islamischen Staat, sondern mit Al-Kaida in Verbindung. „Der Gesamtbetrag der eingefrorenen Gelder unterlag in den letzten Jahren Schwankungen“, schreibt das Ministerium. „Er lag jedoch nie über 15.000 Euro.“

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert