BDL gegen nationale Alleingänge bei Fluggastrechten

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Matthias von Randow, hat die Politik vor nationalen Alleingängen bei der Verbesserung von Fluggastrechten gewarnt. „Vorschläge, die unseren Unternehmen rein national neue einseitige Lasten aufbürden sind nicht geeignet, das ohnehin hohe Schutzniveau von Fluggästen zu verbessern“, sagte von Randow dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). „Diese würden nur neue Wettbewerbsnachteile auf Seiten der deutschen Marktteilnehmer schaffen.“

Für sinnvoller hält es von Randow, „auf europäischer Ebene eine Novellierung der Fluggastrechteverordnung voranzutreiben, um für die Passagiere wie auch für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen“. Der BDL-Hauptgeschäftsführer reagierte damit auf ein Positionspapier der SPD-Fraktion. Danach sollen unter anderem deutliche Verbesserungen bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erreicht werden, etwa über eine App. Die Fraktion will zudem auf EU-Ebene dafür eintreten, „dass Flugreisende ebenso abgesichert werden wie Pauschalreisende, indem die Insolvenzversicherungspflicht der Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgeweitet wird“. Eine nationale Regelung soll Fluggesellschaften, die in Deutschland einen Flug starten oder beenden, verpflichten, Kundengelder für den Fall der Insolvenz abzusichern. Von Randow erinnerte daran, dass die Luftfahrtunternehmen bereits beim Luftfahrtgipfel in Hamburg vereinbarte Maßnahmen umgesetzt hätten. „Diese Maßnahmen greifen, was der deutliche Rückgang von Verspätungen und Flugausfällen in diesem Jahr zeigt“, sagte er. „Unsere Unternehmen haben auch ihre Zusage eingelöst, die Möglichkeiten von digitalen Technologien zu nutzen, um es den Kunden zu erleichtern, ihre Fluggastrechte geltend zu machen.“

Foto: Frau vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen, über dts Nachrichtenagentur

 

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