Länder stellen Haushalte auf den Prüfstand

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt und der Ankündigung von Schleswig-Holstein, die Haushaltsnotlage zu erklären, stellen mehrere Bundesländer ihre Haushalte auf den Prüfstand. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben aus den Ländern. „Die Landesregierung prüft, inwieweit das Urteil Auswirkungen im Hinblick auf das Covid-19-Sondervermögen hat, aus dem die finanziellen Auswirkungen der in Zusammenhang mit der Pandemie erforderlichen Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 getragen werden“, heißt es vom Finanzministerium in Niedersachsen.

Ein Sprecher des Finanzministeriums von Sachsen-Anhalt erklärte: „Es wird zurzeit geprüft, ob Änderungen am Haushalt 2023 und am sich noch in den Haushaltsberatungen befindlichen Haushalt 2024 erforderlich sind.“ Nach einer Umfrage der Zeitung haben alle 16 Bundesländer Sondervermögen gebildet – was nicht bedeutet, dass die verfassungswidrig sein müssen. Ob es dafür Anzeichen gibt, sollen nun Prüfungen ergeben.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für eine ganze Reihe von Bundesländern beim sogenannten Veranlassungszusammenhang Probleme mit sich bringen. Dabei muss erklärt werden, ob die finanzierten Maßnahmen wirklich zur Abmilderung einer Notlage geeignet sind“, erklärt Brandenburgs CDU- und Fraktionschef Jan Redmann die Schwierigkeiten. „Da mache ich für den Fall, dass ein Bundesland zum Beispiel die Mittel zur Finanzierung von 49-Euro-Tickets verwendet hat, ein Fragezeichen.“

Bayern sieht indes keinen Klärungsbedarf: „Anders als der Bund hat Bayern jegliche Kreditaufnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie transparent und für jedermann nachvollziehbar im jeweiligen Haushalt abgebildet“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in München. Doch der Oberste Rechnungshof des Freistaats hat bereits 2022 Sonderfonds kritisiert, den „engen sachlichen Zusammenhang zwischen Kreditaufnahme“ beispielsweise beim Topf für die „Hightech Agenda Plus“ als „fraglich“ bezeichnet und erklärt, man sehe ein Risiko darin, dass „notlagenbedingte Kreditermächtigungen für Zeiten bis weit nach der Pandemie `vorrätig` gehalten werden“. Fraglich ist nach dem Sparkurs in Bund als Folge des Verfassungsgerichtsurteils außerdem, welche vom Bund und den Ländern gemeinsam finanzierten Projekte noch umgesetzt werden können.

Das Land Bremen kämpft dabei für den Erhalt seiner Stahlindustrie. Anders als für die Stahlwerke des Thyssen-Konzerns in NRW und der Salzgitter AG in Niedersachsen, gibt es für das Bremer Stahlwerk noch keine formale Zusage des Bundes für finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf eine CO2-freie Produktion. „Bremen erwartet nicht mehr und nicht weniger als die Gleichbehandlung mit anderen deutschen Stahlstandorten“, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) der „Welt am Sonntag“.

Sollte der Bund sich dagegen mit Verweise auf Karlsruhe aus der Kofinanzierung der Umrüstung des Werks auf klimaneutrale Produktionsmethoden zurückziehen, so der Bürgermeister, „hätte das nicht nur für Bremen katastrophale Folgen, sondern auch für die angrenzenden Städte und Gemeinden“. An dem Standort hingen mehr als 3.000 Arbeitsplätze direkt „und mehrere Tausend indirekt“. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Finanzministerium von Schleswig-Holstein in Kiel (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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