Bundesländer einigen sich auf Gesetz gegen Steuergestaltung

Die Bundesländer wollen stärker gegen Steuervermeidungstricks vorgehen. Die 16 Finanzminister der Länder haben sich laut eines Berichts des „Handelsblatts“ auf ein Gesetz zur „Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen“ geeinigt. Durch das neue Gesetz könne der Gesetzgeber auf „legale“, jedoch nicht beabsichtigte Steuerschlupflöcher „zeitnah reagieren“, heißt es laut Zeitung in der Gesetzesbegründung.

Demnach müssen Wirtschaftsberater künftig beim Finanzamt melden, wenn sie bestimmte Steuersparmodelle verkaufen wollen. Auch Steuerpflichtige müssen Steuergestaltungsmodelle unter bestimmten Voraussetzungen zur Anzeige bringen, etwa wenn in einem Familienunternehmen die Steuerabteilung ein Steuersparmodell entwickelt hat. Anders als eine geplante Richtlinie der EU wollen die Länderfinanzminister die Anzeigepflicht nicht nur auf die Ertragsteuer, sondern auch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer anwenden, da auch in diesen Bereichen „Steuergestaltungen bekannt und vorstellbar“ seien. Eine zentrale Stelle soll die angezeigten Steuersparmodelle sammeln, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern dann entscheiden, ob eine Gesetzeslücke geschlossen werden muss. Um den Aufwand für die Verwaltung in Grenzen zu halten, wollen die Finanzminister die Anzeigepflicht auf „Spitzenverdiener“ begrenzen. Wenn in zwei von drei Jahren vor dem geplanten Nutzung eines Steuermodells die Einkünfte jeweils unter 500.000 Euro im Jahr lagen, entfällt die Anzeigepflicht. „Die Anzeigepflicht ist beschränkt auf möglichst klar abgrenzbare bedeutsame Fälle, um den Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Verwaltung gering zu halten“, heißt es im Gesetz. „Mit der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle schaffen wir mehr Transparenz und können Lücken im Steuersystem frühzeitig erkennen und schließen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). „Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit.“ Endgültig wollen die Länder das Gesetz am 24. Mai beschließen.

Foto: Finanzamt, über dts Nachrichtenagentur

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert