Mindestlohn: Opposition erhöht Druck auf Bundesregierung

Berlin – Die Opposition erhöht im Streit um einen Mindestlohn in Deutschland den Druck auf die Regierung. SPD, Grüne und Linke wollen jetzt über den Bundesrat eine Lohnuntergrenze durchsetzen. Die von den drei Parteien regierten Bundesländer haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt.

Der 18-seitige Entwurf liegt der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) vor. Er sieht einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Die Länder wollen den Entwurf bereits in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 1. März einbringen. Es gilt als sicher, dass der Entwurf angenommen wird. Seit der Wahl Stephan Weils (SPD) zum niedersächsischen Ministerpräsidenten am Dienstag haben die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder eine eigene Mehrheit im Bundesrat. Außerdem hat die christdemokratische Ministerpräsidentin des Saarlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, bereits erklärt, ihr Land werde dem Mindestlohn ebenfalls zustimmen. Der Gesetzentwurf wird auf Initiative der Mainzer Landesregierung von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingebracht. Niedersachsen konnte sich wegen des gerade erst erfolgten Regierungswechsels noch nicht beteiligen. In dem Gesetzentwurf heißt es: „Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den bei ihr oder ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgesetzten Mindestlohn zu zahlen.“ Andere „arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze“ seien nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen – „ein Verzicht auf Mindestlohnansprüche ist unzulässig“. Verstöße gegen das „Mindestlohngesetz – MinLohnG“ sollen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zunächst 8,50 Euro pro Stunde beträgt. Künftig soll ihn dann eine „Mindestlohnkommission“ jährlich neu festsetzen. Das Gremium soll vom Bundesarbeitsministerium eingerichtet werden. Ihm sollen neun Mitglieder angehören: Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie „drei weitere sachverständige Personen aus der Wissenschaft, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind“. Die neun Mitglieder sollen „für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden“. Die Kommission soll „ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder“ fassen. Der Mindestlohn bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums. Stimmt das Ministerium dem von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn nicht zu, muss es „der Bundesregierung unverzüglich einen Bericht vorlegen, in dem die Gründe für diese Entscheidung dargestellt werden“. In diesem Fall bestimmt das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn. Die Bundesregierung ist in den vergangenen Monaten in der Debatte um Lohnuntergrenzen in die Defensive geraten. In Umfragen sprechen sich bereits drei Viertel der Deutschen für einen bundesweiten Mindestlohn aus. Laut einer Erhebung von Infratest dimap wünschen sich inzwischen sogar 66 Prozent der Unionsanhänger eine solche Lohnuntergrenze. Vor fünf Jahren waren es noch etwa 40 Prozent. In Deutschland verdienen derzeit 1,4 Millionen Menschen sogar weniger als fünf Euro pro Stunde.

Foto: Euroscheine, über dts Nachrichtenagentur

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