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Bundestagsjuristen halten Ausländer-Maut für rechtswidrig

Autobahn, über dts Nachrichtenagentur Berlin – Die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Straßenmaut ist laut Bundestagsjuristen in der vorgelegten Fassung nicht kompatibel mit dem Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, berichten übereinstimmend der „Spiegel“ und „Bild am Sonntag“. Geprüft worden war auf Antrag des südbadischen SPD-Abgeordneten Johannes Fechner.

Dieser wollte klären, inwiefern das Konzepts mit EU-Recht vereinbar ist. Den Fachleuten zufolge „wirkt die Infrastrukturabgabe mittelbar diskriminierend zulasten der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten“. Die Juristen stören sich laut „Spiegel“ besonders an der einheitlichen Jahresabgabe für ausländische Autofahrer, die bei 103,04 Euro für Benziner liegen soll. Der Halter eines in Deutschland zugelassenen VW Polo 1.2 TSI müsse 24 Euro zahlen, die zusammen mit der Kfz-Steuer erhoben werden. Um die gleiche Summe würde dann seine Steuer sinken. Auch wenn die Steuererleichterung für Deutsche formal getrennt beschlossen werde, „müssen beide Maßnahmen zusammen betrachtet“ werden. Die Europäischen Verträge verböten „jede Verschlechterung im Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Verkehrsunternehmen“. Geregelt ist das in einem speziellen Antidiskrimminierungsgesetz für den Verkehrssektor (Art. 92 AEUV).

Foto: Autobahn, über dts Nachrichtenagentur

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