CDU-Wirtschaftsrat will Fünf-Prozent-Hürde im Grundgesetz verankern

Berlin – Der Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, Kurt Lauk, fordert, die Fünf-Prozent-Hürde im Grundgesetz zu verankern. „Ohne die Fünf-Prozent-Klausel drohen uns in der Politik Verhältnisse wie in Italien oder Griechenland“, warnte Lauk im Gespräch mit „Handelsblatt-Online“. Er erinnerte daran, dass sich das deutsche Wahlsystem seit 1949 „sehr gut“ bewährt habe

Die Fünf-Prozent-Klausel leiste bis heute einen wichtigen Beitrag für eine stabile deutsche Demokratie und damit auch für Wachstum und Wohlstand. „Vor diesem Hintergrund sollte sie direkt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fest verankert werden“, sagte Lauk. „Eine Zersplitterung des Parlamentes durch viele kleine Parteien erschwert jede Regierungsbildung und leider auch grundsätzliche Entscheidungen.“ Der Generalsekretär des Rates, Wolfgang Steiger, fordert die Große Koalition zudem auf, die Drei-Prozent-Klausel für die Europawahl „nachträglich im Grundgesetz zu verankern“, wie es der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schon empfohlen habe. „Mir graust es beim Gedanken, dass im Europa-Parlament neben Neo-Nazis auch noch irgendwelche esoterische Splittergruppen oder andere obskuren Gesinnungsgenossen unser Land vertreten könnten“, sagte Steiger „Handelsblatt-Online“. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki dagegen lehnt es ab, dem Wahlrecht Verfassungsrang zu geben, weil dann eine flexible Gestaltung der Sperrklausel nicht mehr möglich wäre. „Die jetzige einfachgesetzliche Regelung ist ausreichend, zumal wir nicht verlässlich voraussagen können, ob es in Zukunft zu Konstellationen kommt, bei denen eine Absenkung beziehungsweise Streichung dieser Sperre angezeigt ist“, sagte Kubicki „Handelsblatt-Online“.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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