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SPD und Grüne lehnen CDU-Vorstoß für Nationalhymne im Grundgesetz ab

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts NachrichtenagenturDas Vorhaben der CDU, die Nationalhymne ins Grundgesetz aufzunehmen, hat derzeit keine Chance auf Umsetzung: Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) berichtet, haben sich SPD und Grüne jetzt gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen. SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte der „Es gibt wichtigere Dinge, die im Grundgesetz verankert werden müssen, zuvorderst die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene.“ Die Nationalhymne werde seit über 60 Jahre gesungen, „und sie wird auch noch die nächsten 60 Jahre gesungen werden“, ergänzte Lischka.

Die CDU hatte die Forderung nach Aufnahme der Hymne ins Grundgesetz vergangene Woche auf ihrem Parteitag beschlossen. Auch die Grünen lehnten die Idee ab. Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der „Die Nationalhymne wird von vielen Menschen zu vielen Anlässen gern gesungen. Das wird um keinen Deut besser, wenn sie im Grundgesetz steht.“ Sie ergänzte: „Also was soll die Übung, ist doch reine Symbolpolitik.“ Für eine Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

 

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