CDU-Wirtschaftsflügel will Amtszeit von Bundeskanzlern begrenzen

Der CDU-Wirtschaftsflügel will auf dem Parteitag Ende November in Leipzig eine Begrenzung der Amtszeit von Bundeskanzlern durchsetzen. „Die zeitliche Begrenzung soll die Amtsdauer von zwei Wahlperioden (das heißt Wahl und einmalige Wiederwahl) nicht übersteigen“, heißt es in dem Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den CDU-Bundesparteitag, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Die Unionsfraktion im Bundestag werde aufgefordert, auf eine entsprechende Grundgesetzänderung hinzuwirken.

„Solange eine entsprechende Grundgesetzänderung nicht beschlossen ist, verpflichtet sich die CDU selbst, ihren Kandidaten/ihre Kandidatin vor Ablauf der zweiten Wahlperiode neu zu benennen“, heißt es in dem Antrag weiter. In einem anderen Antrag fordere der CDU-Wirtschaftsflügel „verpflichtende Sprachtests und Deutsch-Förderprogramme im Vorschulalter“. Es sollten „verpflichtende Sprachstandstests bei allen Kindern ab vier Jahren auf Basis bundesweit einheitlicher Standards eingeführt werden“, heißt es in dem Antrag. Sofern die Tests einen Förderbedarf ergeben, solle die Teilnahme an einer vorschulischen Förderung „verpflichtend“ sein. Diese könne in einer Kindertagesstätte oder Vorschule erfolgen, heißt es in dem Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels weiter. Wenn unmittelbar vor der Einschulung trotz der Fördermaßnahmen noch Deutschdefizite festgestellt würden, müsse die Sprachförderung intensiviert werden. Dies könne kurzfristig vor der Einschulung erfolgen oder begleitend zum Regelunterricht oder „notfalls auch durch eine Rückstellung von der Einschulung“, heißt es in dem MIT-Antrag, über den das „Handelsblatt“ berichtet.

Foto: CDU-Parteitag, über dts Nachrichtenagentur

 

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