Einen 20-Euro-Schein auf der Straße finden und einfach mitnehmen? Das solltet ihr besser lassen. Denn ihr macht euch unter Umständen strafbar. Nach deutschem Fundrecht ist ganz genau geregelt, was behalten werden darf und was nicht. Glücksmünzen und alles unter 10 Euro dürfen behalten werden. Beträge über 10 Euro oder Gegenstände ab 10 Euro Wert müssen im örtlichen Fundbüro oder einer Polizeidienststelle gemeldet und abgegeben werden.