DIW gegen längeren Insolvenzschutz für Firmen

Wegen der schleppenden Auszahlung der Corona-Hilfen will Hessen erreichen, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen noch bis März ausgesetzt bleibt. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) sagten dem "Handelsblatt", man habe beschlossen, im Bundesrat eine entsprechende Initiative zu starten. Es müsse verhindert werden, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschten. Die aktuelle Regelung läuft am 31. Januar aus. Um eine Verlängerung zu erreichen, müssten Bundesrat und Bundestag zustimmen. Fratzscher sagte dazu: "Eine weitere Verzögerung der Antragspflicht wird für die allermeisten Unternehmen keine grundlegende Veränderung in ihrer wirtschaftlichen Lage bringen." Die meisten Unternehmen würden erst nach Ende der Pandemie, in der zweiten Jahreshälfte oder erst 2022 wissen, ob ein wirtschaftlicher Neustart für sie gelingen könne. Es sei daher wichtig, die Antragspflicht jetzt zu vollziehen, "nicht um grundsätzlich gesunden Unternehmen Probleme zu bereiten, sondern ganz im Gegenteil, um diesen Unternehmen die Hilfe zu gewähren, die sie für ihr Überleben benötigen". Bei der Antragspflicht gehe es schließlich auch um den Schutz der vielen Gläubiger, die selbst durch einen zu späten Insolvenzantrag ihrer Geschäftspartner in Probleme kommen könnten. (dts Nachrichtenagentur)
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