DPolG: Corona-Erkrankungen in der Polizei als Dienstunfall werten

Die Polizei setze zwar die beschlossenen Corona-Regeln durch und sei deshalb einem verstärkten Infektionsrisiko ausgesetzt. Um im Fall einer Ansteckung aber einen Dienstunfall geltend machen zu können, müssten die Mitarbeiter lückenlos nachweisen, dass sie sich die Infektion im Dienst zugezogen haben. "Bei einer Covid-19 Erkrankung, deren Inkubationszeit zwischen fünf und 14 Tagen beträgt, scheint der zweifelsfreie Nachweis der zeitlichen Bestimmung schlichtweg unmöglich zu sein", so Wendt. Nach Angaben der Gewerkschaft gibt es derzeit allein in der Bundespolizei circa 400 Corona-Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Rund 2.000 Polizisten sind an Corona erkrankt oder befinden sich in Quarantäne. (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Polizei mit Mundschutz, über dts Nachrichtenagentur