Hessens Justizminister lehnt Cannabis-Legalisierung ab

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) hält die meisten Erwartungen an die Cannabis-Liberalisierung für illusionär. „Ich rechne damit, dass die Legalisierung von Cannabis dazu führen wird, dass mehr konsumiert wird, dass der Schwarzmarkt größer wird und dass, anders als von der Bundesregierung behauptet, auch die Sicherheitsbehörden deutlich mehr Arbeit haben“, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Überdies sei das gesamte Unterfangen voller Widersprüche.

„Einerseits soll der Eigenbesitz künftig bis zu einer Menge von 25 Gramm unabhängig vom Lebensalter straflos gestellt werden, andererseits können Jugendliche erst ab 18 Jahren Cannabis legal erwerben. Diesen Riesenmarkt werden sich diejenigen wohl kaum entgehen lassen, die schon jetzt im Geschäft sind“, gab der Minister zu bedenken. Für falsch hält Poseck auch die Behauptung führender Ampel-Politiker wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wonach die bisherige Rauschgiftpolitik gescheitert sei und Jugendliche unter der Geltung des derzeitigen Betäubungsmittelrechts massenhaft kriminalisiert würden.

„Kriminalisierung“ sei der falsche Begriff, so der Minister. Gerade Verfahren aus dem Bereich des Betäubungsmittelrechts werden oft unter Bezug auf den Paragraphen 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) „zügig und unkompliziert“ eingestellt. Der Grund: „Beim Besitz oder der Herstellung einer geringen Menge zum Eigengebrauch besteht in der Regel kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung“, sagte der Minister.

Auf die Grünen als bisherigen und möglichen künftigen Koalitionspartner in Wiesbaden kann Poseck nicht zählen, sollte er das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zu stoppen versuchen. „Richtig ist, dass die Union und die Grünen bei diesem Thema unterschiedlicher Auffassung sind. Das gilt nicht nur für die Bundesparteien, sondern auch in Hessen.“

Sollte es bei Schwarz-Grün in Wiesbaden bleiben, wird sich das Land im Bundesrat wohl enthalten müssen. „Im Blick auf die geplanten Cannabis Social Clubs und die ins Auge gefasste Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften wird eine CDU-geführte Landesregierung sich genau ansehen, welche Spielräume es gibt“, kündigte Poseck an. Konflikte mit Städten wie Frankfurt und Offenbach, die sich schon jetzt als Modellregion empfehlen, sind damit programmiert.

So weit vorausdenken will Poseck noch nicht. „Wir werden das Bundesrecht in Hessen so umsetzen, wie es vorgegeben ist. Dazu sind wir verpflichtet. Aber zuerst werde ich im Gesetzgebungsverfahren zusammen mit Vertretern vieler Verbände und Organisationen aus den Bereichen der Justiz und Polizei deutlich machen, warum wir dieses Vorhaben ablehnen.“ (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Cannabis (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Ein Kommentar

  1. Kann mir der gute Mann mal folgendes erklären:

    Ich bin 62 Jahre alt, habe bisher 44 Jahre gearbeitet, konsumiere seit 40 Jahren unregelmäßig mal mehr mal weniger Cannabis. Warum soll ich weiter mit der Polizei und dem Strafrecht bedroht werden?

    Der Verweis auf Kinder und Jugendliche ist an den Haaren herbeigezogen, denn dann müssten wir alles was Kinder und Jugendliche gefährden könnte kriminalisieren.

    Man kann gerne bei Freigabe für Erwachsene das Strafrecht für die Abgabe an Kinder und Jugendliche drastisch verschärfen, so wie wir es bei Sexualstrafrecht auch machen.

    Warum erwachsene Menschen legal eine Droge konsumieren dürfen die 70 000 Drogentote pro Jahr verursacht ( Alkohol) und bei Cannabis so dermaßen kriminalisiert werden soll, erschließt sich mir nicht!

    Kriminalisierung ist übrigens der richtige Begriff und ich finde es eine Unverschämtheit hier eine Verniedlichung herbeizureden.
    Der Besitz zum Konsum ist strafbar egal um welche Menge es geht. Dies ermöglicht es der Polizei, trotz Einstellung im späteren Verfahren, die Menschen wie Straftäter zu behandeln. So sind z.b. erkennungsdienstliche Behandlungen oder Durchsuchungen im Intimbereich ohne richterliche Anordnung möglich.
    Dazu werden Konsumenten mindestens 10 Jahre im Polizeicomputer gespeichert und können noch Jahre später bei Kontrollen peinlich genau durchsucht werden, was sehr entwürdigend ist!
    Der Geruch von einem Joint kann jederzeit zu einer Hausdurchsuchung führen, auch ohne richterlichen Beschluss da hier gefahr in Verzug geltend gemacht werden.

    Wer das alles verschweigt und verharmlost, der ist der Realität völlig entrückt oder in seiner Ideologie so dermaßen gefangen, dass der Blick auf die Realität nicht mehr sichtbar ist.

    Gott sei Dank ist die deutsche Bevölkerung da anderer Meinung und stützen mehrheitlich die Freigabe in repräsentativen Umfragen, z.b. Politbarometer 18.08.2023

    Für eine Partei wie die CDU, die den Anspruch stellt für die Mehrheit der Bevölkerung POlitik machen zu wollen mehr wie beschämend!

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