Mietausgaben für halbe Million Hartz-IV-Empfänger stetig gestiegen

Gut eine halbe Million Hartz-IV-Empfänger haben trotz staatlicher Zuschüsse in den vergangenen Jahren stetig mehr für ihre Wohnung aus eigener Tasche zahlen müssen. Zwar sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Mietkosten der Wohnung nicht vom Wohnkostenzuschuss abgedeckt wurde, von 588.000 im Jahr 2017 und 546.000 im Jahr 2018 auf rund 500.000 im Jahr 2019, ergab ein Schreiben des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten, für die Betroffenen erhöhte sich nach Hochrechnung der Linksfraktion allerdings der Zuzahlungsbedarf von 80 Euro monatlich im Jahr 2017 auf 82 Euro im Jahr 2018 und 86 Euro im Jahr 2019. Der Differenzbetrag zwischen staatlich anerkannten und tatsächlichen Mietkosten lag demnach 2017 bei 561 Millionen Euro, 2019 bei 538 Millionen Euro und 2019 bei 518 Millionen Euro.

Insgesamt gab es laut Bundesarbeitsministerium 2019 2,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger, die in „Bedarfsgemeinschaften“ erfasst sind. Linkspartei-Chefin Katja Kipping bezeichnete die Zahlen als Skandal. Hartz-IV-Beziehende, die überwiegend in schlechter, ungesunder Wohnlage lebten, würden nicht nur von den zu niedrigen Regelsätzen in Armut getrieben. „Sie müssen sich auch einen Teil der Wohnkosten vom Munde absparen – oder ihre Wohnung verlassen.“ Sie forderte, die Kommunen müssten die Wohnkosten „deutlich großzügiger bemessen“. Außerdem müssten im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezugs alle anfallenden Wohnkosten den Betroffenen komplett erstattet werden. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Klingel an einer Wohnung, über dts Nachrichtenagentur

 

Ein Kommentar

  1. Exponentialfunktionen wurden ja nun bekannt gemacht.

    Nie jedoch werden sie auf ihre Auswirkungen auf Kapitalerträge (Zins und Zinseszins) bemerkt, die eben auch in der Miet- und Pachtwirtschaft verlangt werden.

    Lassen Sie doch Ihr Geld oder Betongold „arbeiten“!

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