Wirtschaftspruefer

Der Wirtschaftsprüfer: Auch er benötigt Schutz vor Haftpflichtgefahren

Wirtschaftspruefer
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers zählt in Deutschland zu den freien Berufen. Das Tätigkeitsfeld umfasst im Weiteren die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die treuhänderische Verwaltung, die Beratung und Vertretung in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung sowie die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Bei ihrer Tätigkeit setzen die Wirtschaftsprüfer auch ethische Normen, die streng befolgt werden und dazu zählen insbesondere Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit.

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers

Für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wird ein erfolgreicher Abschluss mit einem entsprechenden Examen vorausgesetzt. Der Bewerber wird dann nach der bestandenen Prüfung auf Antrag durch eine Urkunde, die durch die Wirtschaftsprüferkammer ausgehändigt wird, zum Wirtschaftsprüfer bestellt. Bevor die Urkunde ausgehändigt wird, müssen die Bewerber den Berufseid vor der Wirtschaftskammer leisten. Dieser kann auch gemäß der Eidesformel  § 17 der Wirtschaftsprüferordnung ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden.

Doch dieser Eid schützt den Wirtschaftsprüfer nicht davor einen Fehler zu machen oder zu vermeiden. Was ist, wenn sich ein Fehler in die Bilanz einschleicht, er eine steuerbelastende Empfehlung ausspricht oder beispielsweise Unterlagen ruiniert werden? All das sind Schadensbeispiele, die sich „leider“ teilweise nicht verhindern lassen. Daher ist eine Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer ein Muss, denn sie schützt ihn vor den Haftpflichtgefahren.

Jeder selbstständige Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaft ist dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Durch die Berufshaftpflicht werden alle Haftpflichtgefahren abgedeckt und das Gesetz hat hier eine Mindest-Deckungssumme von einer Millionen Euro festgelegt. Sollte ein Wirtschaftsprüfer mit einer Aktiengesellschaft zusammenarbeiten, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, dann ist sogar eine Mindestdeckungssumme von vier Millionen Euro vorgegeben.

Diese Vorgaben sind auch in der Wirtschaftsprüferverordnung nach § 54, vorgegeben, die zudem auf die Regelungen gemäß § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB hinweist. Somit wird ein angehender Wirtschaftsprüfer nur dann bestellt, wenn er eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen kann. Der Versicherungsschutz muss für den gesamten Zeitraum, in dem der Wirtschaftsprüfer beruflich tätig ist bestehen.

Wirtschaftsprüfer: Ein lohnendes Berufsziel

Der Arbeitsmarkt der Wirtschaftsprüfer bleibt attraktiv, trotz Finanzkrisen und teilweisen Imageeinbußen. Die Branche gilt als krisensicher und die Stellenangebote sind zahlreich. Zudem können sich die Einstiegsgehälter für die neu bestellten Wirtschaftsprüfer durchaus sehen lassen.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Wirtschaftsprüfer kontinuierlich gestiegen. Gab es zur Jahrtausendwende nur rund 9980 Wirtschaftsprüfer so konnte bereits 2010 ein Anstieg von rund 4.000 Absolventen verzeichnet werden. Von 2010 bis dato stieg die Anzahl weiterhin kontinuierlich und 2015 sind rund 14.595 Wirtschaftsprüfer in Deutschland vereidigt, von denen der Anteil an arbeitslosen Wirtschaftsprüfern gering ist.

Auch der IDW bezeichnet den Beruf des Wirtschaftsprüfers als Top-Job mit Zukunft, denn hier wird den Absolventen ein breites Einsatzgebiet geboten, das nicht nur die Prüfung von Jahresabschlüssen umfasst sowie Konzernabschlüsse, sondern auch eine Vielzahl anderer Tätigkeiten. Zudem ist auch die Karriere- und Entwicklungsmöglichkeit in der Wirtschaftsprüfung besonders für die leistungsorientierten Menschen hervorragend. Um den Weg zu Wirtschaftsprüfer für den Nachwuchs zu ebnen werden mittlerweile von sieben Hochschulen ganz gezielt ein Masterstudiengang nach § 8a WPO angeboten.

Fazit ist, dass der Beruf des Wirtschaftsprüfers aus weit mehr als Erbsenzählerei besteht. Jeder der sich für diesen Beruf entscheidet, der muss ein hohes Mass an Lernbereitschaft mitbringen und die wichtigste Voraussetzung sind analytisches Denken und Zahlenverständnis sowie Mobilität und Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus sollte der angehende Wirtschaftsprüfer auch teamfähig sein und auch in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen. Von Vorteil sind auch Sprachkenntnisse, die bestenfalls sogar durch ein Auslandssemester oder ein Auslands-Praktikum vertieft wurden. Absolut unabdingbar ist auch das unternehmerische Verständnis. Zu den vier größten Wirtschaftsprüfer Gesellschaften in Deutschland gehören die Unternehmen Pricewaterhouse Coopers, KPMG, Ernst & Young sowie Deloitte.

2 Kommentare

  1. Wenn es nicht die falsche Zeit wäre, würde ich vermuten das sei ein Beitrag zur Karnevalsaison. Dieser Artikel enthält derart viele fachliche Unwahrheiten, dass es äußerst gewagt erscheint dies öffentlich zu puplizieren.

  2. Der Beitrag wurde überarbeitet.

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