Hartz IV – gibt es dennoch die Chance auf einen Kredit?

Es erscheint im ersten Moment als ein Ding der Unmöglichkeit, denn welche Sicherheiten kann ein Hartz IV-Empfänger einer Bank bieten? Denn nicht umsonst wird der Hartz IV-Satz offiziell als „Grundsicherung“ oder „Existenzminimum“ bezeichnet. Denn dieser stellt den finanziellen Betrag dar, den der Betroffene benötigt, um geradeso über die Runden zu kommen. Niemand kann diese Grundsicherung pfänden, ganz egal was der Harz IV-Empfänger unterschrieben oder angestellt hat. Bekanntlicherweise verlangt eine Bank bei einer Kreditvergabe vor allem eines: Die Sicherheit und damit die Gewissheit, dass sie ihr Geld nebst Zinsen in dem vereinbarten Zeitraum zurückerhält.

Hartz IV-Empfänger verfügen über keine Sicherheiten

Ein Hartz IV-Empfänger hat eben keine Sicherheiten, denn die staatliche Unterstützung erhält nur derjenige, der nicht über genügend Einnahmen oder Rücklagen verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. In dem Fall ist ein negativer Schufa-Eintrag schon fast Nebensache. Von seriösen Bankinstituten wird der Hilfesuchende somit aufgrund der fehlenden Sicherheiten keinen Kredit erhalten, da sie bei Zahlungsverzug noch nicht einmal aufgrund der Pfändungsgrenze pfänden kann bzw. darf. Bekanntlicherweise kann man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Vorsicht daher bei allen Finanzberatern und Webseiten, die etwas anderes versprechen, denn in den meisten Fällen steckt ein unseriöses Geschäftsmodell dahinter. Mit ziemlicher Sicherheit wird nach einer langen Prüfung und dem Ausfuellen von unendlichen Formularen, die Nachricht kommen, dass es keine Sicherheiten gibt und damit der Kredit abgelehnt wird. Dabei hat der Hilfesuchende nicht nur wertvolle Zeit vergeudet, sondern muss obendrein noch irgendwelche Bearbeitungsgebühren bezahlen.

Was ist, wenn unverschuldet eine finanzielle Notlage entsteht

Was ist aber, wenn der Hartz IV-Empfänger völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät. Beispielsweise, wenn die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputt gehen? Woher soll er für eine Neuanschaffung das Geld nehmen? Ist es an dem, dass eine kostenintensive Anschaffung nachweislich gemacht werden muss oder außerordentliche Kosten auftreten, dann kann das Jobcenter hilfreich sein. Denn von diesem werden Hartz IV-Darlehen vergeben und diese sind sogar zinsfrei.

Auch wenn von den Jobcentern diese Tatsache lieber hinter verschlossenen Türen gehalten wird, so ist es das gute Recht eines Hartz IV-Empfängers diesen zu beantragen und zu erhalten, sollte der berechtigt sein. Hilfsbedürftige Antragsteller erhalten laut § 23 Abs. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) vom Jobcenter im Notfall ein Darlehn. Dieses wird entweder als Geldleistung in Höhe der Anschaffungskosten oder als Sachleistung gewährt. In dem genannten Beispiel wäre das dann entweder das Geld für eine neue Waschmaschine oder ein Austauschgerät.

Bei Bedarf bedarf es eines Nachweises

Gemäß § II musst der Antragsteller eines zinslosen Jobcenter-Darlehns den Bedarf zur Sicherung seines Lebensunterhalts nachweisen, den er aus eigener Kraft weder durch ein bestehendes Vermögen oder auf eine andere Weise decken kann. Doch hier ist der Teufel im Detail versteckt. Denn was ist ein nachweisbarer Bedarf? Hier haben die Mitarbeiter des Jobcenters einen sehr weiten Interpretationsspielraum. So ist ein Kühlschrank sicherlich lebensnotwendig, doch wie sieht es mit dem Fernseher aus? Erstreckt sich das vom Gesetzgeber verbürgte Recht auch auf den Flachbild-TV, vllt. tut es auch ein altes Röhrengerät oder ist sogar ein Radiogerät ausreichend? Solche Dinge und damit die Gewährung des Darlehns liegen in der Entscheidungsbefugnis des Jobcenter-Mitarbeiters. Das gilt selbst dann, wenn wegen einer Stromnachzahlung die Sperre droht. So ähnlich verhält es sich auch bei Mietschulden. Ein Darlehn wird dann nur gewährt, wenn aufgrund der Mietrückstände die Wohnungsräumung und damit die Obdachlosigkeit droht.

In den Händen des Jobcenter-Sachbearbeiters: Sie sind kleine Könige

Passiert es, dass der Bedürftige an einen übellaunigen Sachberater gerät, dann wird er es schwer haben, seinen Anspruch durchzusetzen. In dem Fall kommt es dann nicht nur auf den tatsächlichen Bedarf an, sondern fast auch auf die Einsicht des Jobcenter-Mitarbeiters. Ist ein beispielsweise ein zusammengebrochenes Bett für eine hartherzige Amtsperson noch akzeptabel, so erkennt ein anderer darin einen berechtigten Grund für die Vergabe des Darlehns. Doch von den blockierenden Jobcenter-Mitarbeitern sollte sich niemand ins Bockshorn jagen lassen, denn in einem begründeten Fall ist das Jobcenter-Darlehn das gute Recht eines jeden Hilfebedürftigen.

Aus diesem Grund kann gegen die ungerechtfertigte Entscheidung des Jobcenters völlig risikolos und kostenfrei juristisch vorgegangen werden. Im übrigen ist das auch die Hauptursache, dass bei den Sozialgerichten tausende von Klagen gegen die Jobcenter anhängig sind. Wird ein Jobcenter-Darlehn bewilligt, dann wird das vollautomatisch zurückgezahlt, indem vom Regelsatz monatlich max. 10 % einbehalten werden.

Der Jobcenter-Kredit für ein angemessenes Wohnen

Ein weiterer interpretationsfähiger Begriff in diesem Bezug ist die Erstausstattung einer Wohnung. Das gilt für Heranwachsende, die in ihre erste Wohnung ziehen, nach Schäden durch Brand oder Wasserrohrbruch beispielsweise oder selbst nach der Freilassung eines Hilfsbedürftigen aus dem Strafvollzug. In diesen Fällen wird jedoch nur für den erstmaligen Bedarf zur fortlaufenden Sicherung des Unterhalts der Kredit gewährt – sofern der Hilfsbedürftige über keinerlei Mittel verfügt, den Bedarf mit eigenen Mitteln zu decken. Je nach individueller Situation kann die beantragte Leistung gewährt werden. Sollten noch oder bereits irgendwelche Einrichtungsgegenstände vorhanden sein, dann handelt es sich nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatzbeschaffung. Dafür kann dann, sofern kein eigenes Vermögen besteht, ebenfalls ein Jobcenter-Kredit beantragt werden.

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