Fall Künast: FDP-Politiker Kuhle kritisiert Berliner Landgericht

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle hat mit scharfer Kritik auf einen neuen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Abgeordnete Renate Künast reagiert. „Das Berliner Kammergericht verkennt die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Menschenwürde der Betroffenen“, sagte Kuhle dem „Handelsblatt“. Künast solle den gesamten Rechtsweg ausschöpfen, damit ein für alle mal klar sei: „Menschen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, sind kein Freiwild, auch nicht im Internet.“

Das Gericht hatte in seinem Beschluss vom 16. November seine erste Entscheidung bekräftigt. Künast hatte gegen die erste Entscheidung Beschwerde eingelegt. Unbekannte hatten sie unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Generell sei bei Äußerungen im Internet ein „großzügiger Maßstab“ anzulegen, weil es sich nicht um einen „Ort des Höflichkeitsaustausches“ handle, so das Gericht jetzt. Da sich Künast als Politikerin mit ihren Meinungen selbst in die Öffentlichkeit stelle, müsse sie auch stark vereinfachte und drastische Einordnungen ihrer politischen Haltung hinnehmen. Kuhle sagte dazu: „Es ist völlig klar, dass Politikerinnen und Politiker harte Worte einstecken können müssen. Wer das nicht abkann, ist in der Politik falsch.“ Daran wolle niemand etwas verändern. Die Begründung der Berliner Richter sei jedoch auch in der Beschwerdeinstanz nicht überzeugend. „Einzelne Formulierungen gegenüber Renate Künast überschreiten die Grenze des Erträglichen und dürfen so nicht stehen bleiben.“

Foto: Konstantin Kuhle, über dts Nachrichtenagentur

 

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