FDP-Politikerin Helling-Plahr will Leihmutterschaft legalisieren

Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland nach Vorbild der Organspende. „Wir sollten die Leihmutterschaft ähnlich ausgestalten wie eine Lebendspende von Organen. Diese ist nur erlaubt, wenn sich spendende und empfangende Person nahestehen“, sagte Helling-Plahr dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Dies sei zum Beispiel der Fall bei Verwandten ersten oder zweiten Grades. Dann sei zum Beispiel möglich, dass eine Frau für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden könne, ein Kind austrage. „Heute verbieten wir so etwas. Mit welchem Recht stehen wir dem Glück im Weg?“, so die Bundestagsabgeordnete. „Wenn sich Wunscheltern und Leihmutter nahe stehen müssen, gewährleistet das einen hohen Schutz gegen Missbrauch“, sagte Helling-Plahr und argumentierte: „Heute befördern wir die kommerzielle Leihmutterschaft, weil wir Paare mit Kinderwunsch ins Ausland treiben.“ Leihmutterschaft – auch aus altruistischen Motiven – ist in Deutschland verboten. Vor allem die kommerzielle Form wird aber nach Überzeugung der FDP längst praktiziert. „Wir wissen, dass verzweifelte Paare, die genügend Geld haben, zum Beispiel in die Ukraine gehen und sich dort eine Leihmutter kaufen.“ Die Frauen dort stellten ihren Körper in der Regel aus Not zur Verfügung. „Wenn wir hingegen in unserem Land klare Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft festlegen, ist letztlich allen gedient. Niemand wird mehr ausgenutzt. Und Eltern bekommen eine Chance auf die Verwirklichung ihres Kinderwunsches – unabhängig vom Geldbeutel“, sagte die FDP-Politikerin dem RND. Helling-Plahr schlug außerdem vor, dass ein notarieller Vertrag zwischen Wunscheltern und Leihmutter vorschgerieben wird, der von einem Familiengericht überprüft werden muss. Zudem müsse der Leihmutter auch die Möglichkeit bekommen, das Kind zu behalten. „Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde“, sagte sie. Denkbar sei zum Beispiel, dass die Leihmutter innerhalb eines Monats nach der Geburt die Möglichkeit bekomme, die Vereinbarung rückgängig zu machen.

Foto: Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen, über dts Nachrichtenagentur

 

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