Insolvenzverfahren: Was man aus der Air Berlin Pleite lernen kann

Wenn der Geschäftspartner „Pleite“ geht, dann kann das nicht nur die Zahlungsunfähigkeit des eigenen Unternehmens bedeuten, sondern es kann akut die Existenz bedrohen.

Allerdings muss zwischen zwei Konstellationen unterschieden werden:

  • die Insolvenz eines Kunden und
  • die Insolvenz eines Lieferanten bzw. Subunternehmers.

Es mag zwar überraschend klingen, doch geht ein Kunde in die Insolvenz, dann ist das nicht mit so vielen Problemen behaftet, wie die eines Lieferanten bzw. Sub-Unternehmers. Geht ein Kunde insolvent, dann ist das in der Regel „nur“ mit dem Ausfall einer Vergütung verbunden. Grundsätzlich kalkuliert ein guter Unternehmer einen solchen Ausfall ein und ist vor allem eines: abgesichert. Das sind seine kaufmännischen Pflichten.

Es gibt dafür eine ganze Reihe von verschiedenen Sicherheitsinstrumenten: die gründliche Prüfung und Auswahl der Kunden, Vorkasse-Zahlungen oder angemessene Zahlungsarten. Selbst Bankbürgschaften, Warenkreditversicherungen, Eigentumsvorbehalte und andere Dinge  können als Sicherheit dienen. Dazu zählen Forderungsabtretungen und Sicherheitsübereignungen. Doch wie sieht es für die Geschäftspartner und Kunden von Air Berlin aus?

Air-Berlin: Kunden erhalten Geld und kein Geld

Ausgerechnet diejenigen, die teure Langstreckenflüge gebucht haben, erhalten von Air Berlin kein Geld zurück. Die Kunden, die vor dem 15. August 2017 gebucht haben, müssen das  Insolvenzverfahren abwarten. Davon sind rund 100.000 Kunden betroffen. Es hieß unter  Berufung auf Unternehmenskreise, dass die Kunden, die Reiseziele wie Havanna oder New York gebucht haben „nur eine geringe oder gar keine Erstattung erhalten“. Bis zum Ende des Insolvenzverfahrens ist das Geld gesperrt. Als Gläubiger erhalten die Ticketverkäufer im  günstigsten Fall einen kleinen Teil des Preises zurück.

Bereits am 15. August 2017 hatte die Fluggesellschaft Air Berlin in Eigenverwaltung Insolvenz angemeldet. Durch diesen Schritt landeten alle Tickets, die vor diesem Datum gekauft wurden bei einer Stornierung in der Insolvenzmasse. Experten gehen von einer maximalen Erstattung von 10% der Ticketpreise aus.

Die Tickets, die nach dem Insolvenzantrag gekauft wurden, werden hingegen erstattet. Von einem Sprecher von Air Berlin wurde ausgesagt, dass die Lage für diese Kunden eine andere sei und dieses Geld zur Seite gelegt werden. So sollte bei einem Flugausfall der Ticketpreis komplett erstattet werden.

Die Reste von Air Berlin werden versteigert

Ab dem 15. Januar 2018 wurden die „Reste“ von Air Berlin im Internet vom Hamburger  Auktionshaus Dechow versteigert. Zunächst kamen „Erinnerungsstücke“ unter den Hammer, wie bspw. eine Tonne Schokoherzen. Zudem konnten Bordtrolleys, teils mit Geschirr bestückt ersteigert werden, Flugzeugsitze, Kopfkissen und Daunendecken aus der Businessklasse und Kinderkoffer mit Spielzeug. Dann Flugzeugteile und technisches Gerät. Seit mehr als 100  Jahren hat sich das Auktionshaus auf Industrieauktionen spezialisiert.

Auch in nächster Zeit wird es noch einige Auktionen geben, bei denen dann Werkzeugkoffer, Turbinenteile und ein Leitwerk ersteigert werden können. Ob letzteres in ein Wohnzimmer passt, das ist fraglich – aber ein jeder kann an der Versteigerung teilnehmen.

Das Hamburger Auktionshaus kann das Gesamtvolumen der Versteigerung nur schwer  bemessen, doch geht von einem aktuellen Wert im zweistelligen Millionenbereich aus. Diese  Einnahmen gehen dann, nach Abzug des Aufgeldes des Auktionshauses an den  Insolvenzverwalter von Air Berlin.

Welche Verluste drohen den Geschäftspartnern?

Die Insolvenz für die Lieferanten, Leasinggesellschaften und Dienstleister sehr teuer werden. Die Sachverwalter versuchen, die Insolvenzmasse zu vergrößern – wie bspw. durch die oben genannte Versteigerung. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können diese sogar Geld von den Geschäftspartnern zurückverlangen, dass die Airline bis zu vier Jahr vor der Insolvenz an diese gezahlt hat. Die Bedingung für diese Anfechtung: Es muss nachgewiesen werden, dass die Partner über die Zahlungsschwierigkeiten der Airline Bescheid wussten – etwas da Rechnungen nicht pünktlich ausgeglichen wurden oder durch Stundungsbitten. Selbst im  Hinblick auf frühere Berichterstattungen über die Probleme der Fluggesellschaft ist es möglich, dass die Zahlungen von Air Berlin sowie der insolventen Tochtergesellschaften an Dienstleister und Lieferanten angefochten werden.

Lauda erhält seine Fluggesellschaft zurück

Überraschend ist in dieser Woche im Ringen um die insolvente Air-Berlin Tochter „Niki“ der Firmengründer Niki Lauda zum Zug gekommen. In den frühen Morgenstunden zum 23.01.2018 ging die Laudamotion GmbH als Bestbieter hervor, wie die Insolvenzverwalter in Wien  Bekanntgaben. Einstimmig habe sich der Gläubigerausschuss für das Angebot in dem  transparenten Bieterprozess entschieden.

Für den Fall, dass die Entscheidung zu Laudas Gunsten ausfällt, hatte der Ex-Rennfahrer bereits mit der Lufthansa verhandelt. Nach eigenen Angaben habe er sich 15 der 21 Niki-Flugzeuge gesichert. Im Dezember hatte die Lufthansa ihr Angebot für Niki zurückgezogen, nachdem es zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission gekommen war. Doch zuvor hatte die Lufthansa die Rechte an den von Niki geleasten Flugzeugen erhalten.

Was geschieht nun mit den Angestellten?

Bei den rund 1000 Beschäftigen von Niki dürfte die Entscheidung nicht auf ungeteilte  Zustimmung stoßen. Im Vorfeld des Gläubigerausschusses war der Betriebsratschef Stefan Tankovits davon ausgegangen, dass alle 20 Piloten kündigen würden, sofern der Fall eintreten werden, dass Niki Lauda seine Airline zurückerhält. Laut Tankovits genießt der 68-jährige Ex-Rennfahrer nicht den besten Ruf als Arbeitgeber. Die Piloten waren bei einer Personalleasing-Firma angestellt, als er bis 2011 Chef der Airline war.

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