Wie Sie bald eine Fußbodenheizung von Ihrem Vermieter fordern können


Die steigende Nachfrage nach effizienten und umweltfreundlichen Heizanlagen, insbesondere Wärmepumpen, führt zu einem verstärkten Interesse an Sanierungsmaßnahmen.Dank des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können Mieter nun möglicherweise einfacher Zugang zu Flächenheizungen, wie Fußbodenheizungen, erhalten. Im Zuge des Austauschs von Heizanlagen gemäß dem GEG könnten Vermieter auch die Heizkörper durch Flächenheizungen ersetzen. Mieter haben laut Julian Schwark, vom Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, das Recht, eine Flächenheizung zu fordern, wenn der Vermieter die Kosten für eine Wärmepumpe auf die Miete umlegen möchte. Wenn ein Vermieter eine Wärmepumpe einbaut und das auf die Miete umlegen will, muss die mindestens mit einer Jahresarbeitszahl von 2,5 arbeiten. Um das zu erreichen, muss das Gebäude ausreichend gedämmt werden. Alternativ reicht es auch aus, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung auf maximal 55 Grad Celsius gesenkt werden kann. Letzteres geht nur mit Flächenheizungen, Julian Schwark, Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Außerdem gibt es eine gesetzliche Kappungsgrenze, damit die Mieter finanziell nicht überfordert werden. Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 2 oder 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.

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