Angriff auf BGH-Außenstelle: Schaden von mindestens 100.000 Euro

Bei dem Angriff auf eine Außenstelle des Bundesgerichtshofes in Leipzig ist ein Sachschaden in Höhe von mindestens 100.000 Euro entstanden. Die Täter hatten in der Silvesternacht versucht, die Eingangstür des fünften Strafsenats in Brand zu setzen. „Der Sachschaden beträgt insgesamt schätzungsweise mindestens 100.000 Euro“, sagte der Präsident des sächsischen Landeskriminalamtes, Petric Kleine, der „Welt“.

Dabei seien die Schäden an drei durch Pyrotechnik angezündeten Fahrzeugen mitgerechnet. Nach seinen Angaben sind die Täter „hoch professionell“, „arbeitsteilig“ und „schnell“ vorgegangen. Ihr Zeitfenster sei eng gewesen, es habe nur „zwölf bis 15 Minuten“ betrage, so Kleine. „Vor dem Haupteingang des Gebäudes haben sie zwei Autoreifen vermutlich mit Benzin in Brand gesetzt.“ Die Täter hätten Werkzeug mitgebracht. Ein Eindringen in die Außenstelle des Gerichts konnte laut Kleine nur deshalb verhindert worden, weil die Tür aus Metall und die Fenster aus Sicherheitsglas bestünden. Das Polizeipräsidium Leipzig und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Freistaats haben eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet. Behördenintern heißt sie „GEG LE“ – die letzten beiden Buchstaben stehen für „Linksextremismus“. Bisher gibt es keinen konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person. Die Polizei wertet nach Informationen der „Welt“ noch Spuren, Zeugenaussagen und Hinweise aus. Momentan führt sie eine Anwohner-Befragung durch und sucht weitere Zeugen. In der Silvesternacht waren etwa 50 bis 60 Vermummte, die an mehreren Stellen Feuer legten, von Augenzeugen beobachtet worden.

Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

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