Homeoffice-Kosten: So sparen Arbeitnehmer bei der Steuer

Seit der Corona-Pandemie, die 2020 angefangen hat, haben immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht. Einige Mitarbeiter wissen jedoch nicht, was sie in ihrer nächsten Steuererklärung absetzen können und was nicht. In diesem Beitrag werden alle relevanten Punkte dazu durchleuchtet.

Arbeitszimmer absetzen

Ein Großteil der Menschen, die im Remote arbeiten, hat sich ein Arbeitszimmer eingerichtet, um produktiv und ungestört sein zu können. Um die Kosten von der Steuer absetzen zu können, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder Ähnliches reicht dafür nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Arbeitszimmer separat sein muss und mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt wird.

Das bedeutet, dass dieser Raum durch eine Tür abgetrennt sein muss. Es sollte sich nicht um einen Raum handeln, der regelmäßig durchquert wird, um zu anderen privaten Räumen wie dem Wohnzimmer oder Kinderzimmer zu gelangen. In der Regel sollte jeder Bewohner neben dem Arbeitszimmer auch ein Zimmer für private Nutzung zur Verfügung haben.

Möbel absetzen

Für ein adäquates Büro sind die passenden Möbel essenziell. Um sorglos arbeiten zu können, sollte der Komfort gewährleistet sein. Eine Vielzahl von Menschen beschwert sich über zunehmende Rückenschmerzen, da sie im Durchschnitt 9 Stunden am Tag vor dem Schreibtisch sitzen müssen. Daher lohnt es sich, in einen maßangefertigten Tisch zu investieren. Ideal ist, wenn der Schreibtisch höhenverstellbar ist.

Dadurch wird die Rückenmuskulatur entlastet und die Produktivität steigt. Dasselbe gilt auch für einen ergonomischen Bürostuhl. Stühle, die dem Rücken nicht genügend Unterstützung bieten, können auf Dauer zu chronischen Rückenschmerzen führen. Ein hochwertiger, ergonomischer Bürostuhl bietet bequemes und gesundes Sitzen für effizienteres Arbeiten und eine gleichmäßige Rückenbalance.

Diese beruflich genutzten Einrichtungsgegenstände und elektronische Geräte, zu denen auch ein Regal oder ein Computer dazu gehören, können Arbeitnehmer absetzen. Hier sind die Schritte, um die Kosten für die Einrichtungsgegenstände und Möbel steuerlich geltend zu machen:

  • Einzelposten unter 800 Euro: Wenn die Ausgaben für beruflich genutzte Möbel, wie den ergonomischen Schreibtischstuhl, netto weniger als 800 Euro betragen, können die gesamten Kosten im Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Ausgaben über 800 Euro: Falls die Ausgaben über einem Wert von 800 Euro betragen, müssen Arbeitnehmer die Kosten über mehrere Steuerjahre verteilt von der Steuer absetzen. Dies erfolgt in Form von Abschreibungen über die Nutzungsdauer der Möbel.

Es ist wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Ausgaben von Bürostühlen, Tischen oder Regalen für das Arbeitszimmer zu führen und die Rechnungen aufzubewahren. Das ist erforderlich, um dem Finanzamt auf Anfrage die erforderlichen Belege vorlegen zu können.

Homeoffice-Pauschale nutzen

Die Homeoffice-Pauschale wurde zum 1. Januar 2023 erhöht, um eine Entlastung  für Familien mit kleinen Wohnungen zu ermöglichen. Sie wurde etabliert und verbessert, da es aktuell zahlreiche Menschen im Remote arbeiten und ein Kostenausgleich stattfinden sollte. Ab sofort haben Steuerzahler die Möglichkeit, sechs Euro pro Arbeitstag im Homeoffice in ihrer Einkommensteuererklärung anzuführen. Anstatt der bisherigen Jahresbegrenzung von 600 Euro können nun ab dem Jahr 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden.

Im Jahre 2020 betrug die Pauschale noch 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage. Diese wurden in der Vergangenheit jedoch unter der Rubrik Werbungskosten gezählt. Das sind alle Aufwendungen, die Arbeitnehmer durch ihren Beruf entstehen. Diese Steuerentlastung lohnt sich vor allem für all jene, die mehr als 1000 Euro für Werbungskosten ausgegeben haben.

Telekommunikations- und Internetkosten

Um überhaupt über Remote arbeiten zu können, ist eine gute Internetverbindung essenziell, genauso wie eine stabile Telekommunikation. Damit sind die Ausgaben für ein Festnetztelefon im Arbeitszimmer gemeint oder gegebenenfalls ein Arbeitshandy. Hierbei ist es notwendig, die Kosten genau zu erfassen, um die Ausgaben zwischen der beruflichen und privaten Nutzung zu unterscheiden. Es gibt zwei Optionen, um Telekommunikationskosten in der Steuererklärung anzugeben:

  • Pauschale Absetzung: Bei dieser Methode ist es möglich, 20 Prozent der Gesamtkosten als Pauschale geltend zu machen. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze von 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr.
  • Absetzung mit Einzelnachweisen: Hierbei dokumentieren Steuerzahler den beruflichen Anteil der Kosten mit Einzelnachweisen. Dieser Teil kann ohne Höchstbegrenzung abgesetzt werden.

Berücksichtigung des Energieverbrauchs im Homeoffice

Menschen, die Telearbeit betreiben, haben nachweislich mehr Energiekosten zu zahlen. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 154 Euro pro Jahr für Strom. Dies beinhaltet Ausgaben für Geräte wie Computer, Monitore, Beleuchtung und sogar den Energieverbrauch für Mahlzeiten.

Die Stromkosten können nicht dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden und haben auch keine Sonderposition, um sie abzusetzen. Das liegt vor allem daran, dass die Aufwendung nicht klar von der privaten Nutzung ausgegrenzt werden kann. Das fällt alles unter die Homeoffice-Pauschale.

Fazit

Wer im Remote arbeitet, hat einige Kosten zu tragen, die von der Homeoffice-Pauschale zum größten Teil gedeckt werden sollen. Zusätzlich dazu haben Arbeitnehmer die Gelegenheit, ihre Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abzusetzen. Das gilt auch für die Anschaffung der Möbel, wie ein ergonomischer Bürostuhl oder höhenverstellbarer Schreibtisch. Genauso wie die Absetzung der Telekommunikations- und Internetkosten. Was jedoch keiner speziellen Regelung unterliegt, sind die Energiekosten, die jeder Arbeitnehmer im Homeoffice zu tragen hat. Sie werden mit der Pauschale gedeckt, die jeder Person zusteht, wenn sie von Zuhause aus arbeitet.

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