Selbstjustiz in Deutschland: Eine klare Grenze zwischen Recht und Eigenmacht


In Deutschland steht das staatliche Gewaltmonopol im Zentrum des Rechtssystems, welches durch Selbstjustiz untergraben wird. Selbstjustiz bezeichnet eigenmächtige Vergeltungsmaßnahmen für erlittenes oder angenommenes Unrecht. Diese Handlungen sind gesetzlich nicht zulässig und missachten die rechtlichen Strukturen des Staates. Es ist jedoch wichtig, zwischen Selbstjustiz und gesetzlich gedeckten Handlungen wie Notwehr zu unterscheiden, die unter bestimmten Voraussetzungen legal sind. Die klare Trennlinie zwischen Eigenmacht und rechtlicher Legitimität ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung.

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