Union will Asylrecht verschärfen

Angesichts der hohen Zahl der Asylverfahren will die Union die bestehenden gesetzlichen Regelungen verschärfen. Gerade der individuell ausgestaltete Rechtsschutz von Entscheidungen in Asyl- und Flüchtlingssachen biete „Fehlanreize“, die beseitigt werden müssten, sagte der Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Heribert Hirte (CDU), dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Denn die bisherige Praxis habe sich in den letzten Jahren „in weiten Teilen zu einem Geschäftsmodell für die Anwaltschaft entwickelt.“

Hirte plädierte dafür, sämtliche Verwaltungsverfahren auf den Prüfstand zu stellen. Geboten sei eine „Vereinfachung, Entschlackung und Zusammenfassung von Abläufen auch über das bisherige Maß hinaus, zum Beispiel durch Zusammenfassen von Verfahren verschiedener Familienmitglieder.“ „Dadurch können insbesondere eine Doppelung von Verfahrenshandlungen, etwa bei der Registrierung, vermieden werden“, sagte der CDU-Politiker. Außerdem schlug Hirte vor, über „billigere Mittel des kollektiven Rechtsschutzes als Alternative“ nachzudenken. Asylbewerber könnten etwa zur „Teilnahme an Kollektivberatungen über ihre Rechte, aber auch über den Ablauf des Verfahrens einschließlich der Folgen von Falschaussagen oder unterlassener Mitwirkung am Verfahren“ verpflichtet werden. Einem möglichen Missbrauch von Asylverfahren durch „falsche oder zu wohlwollende Gutachten“ will Hirte durch einen „verstärkten Rückgriff auf Amtsärzte und andere öffentlich-rechtliche Sachverständige oder zumindest eine Gruppe besonders akkreditierter Ärzte“ Vorschub leisten. Der Rechtspolitiker regte angesichts einer geringen Erfolgsquote bei Widersprüchen in Asyl- und Ausländerangelegenheiten überdies die Aussetzung solcher Widerspruchsverfahren an. Außerdem sprach er sich für die Einführung der „Gerichtskostenpflichtigkeit“ aus, „um die Staatskasse zumindest in der Überzahl der erfolglosen Verfahren von den Kosten zu entlasten“. Hirte zitierte Schätzungen, wonach der individuelle Rechtsschutz 30 Prozent der Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen ausmache. „Diese Mittel wären besser zur Beseitigung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern oder zur Integration von Flüchtlingen bei uns investiert“, sagte der CDU-Politiker. Die Verwaltungsrichter sehen ebenfalls Handlungsbedarf. „Die Asylwelle, die zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen und dann im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgelaufen war, ist jetzt voll bei den Verwaltungsgerichten gelandet“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, dem „Handelsblatt“. Das seien Fälle, die die Asylbehörde Bamf bereits abschlägig entschieden habe. Derzeit, so Seegmüller, gebe es etwa 350.000 anhängige asylgerichtliche Verfahren, die abgearbeitet werden müssen. „Ein einzelner Verwaltungsrichter müsste knapp 3.000 Jahre schuften, um alle diese Verfahren abzuarbeiten.“ Denn im Schnitt bearbeiteten die Richter 120 Verfahren pro Jahr.

Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur

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