Jobcenter-Termine dürfen aus "religiösen Gründen" abgesagt werden

Ab sofort dürfen Bezieher des Bürgergeldes Termine bei Jobcentern aus religiösen Gründen absagen. Laut einer neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), über die die „Bild“-Zeitung berichtet, müssen die Jobcenter die Termine verlegen, wenn der Arbeitslose „glaubhaft geltend macht, dass er aus religiösen Gründen am geplanten Termin verhindert ist“.

Zu den Gründen für eine Terminverschiebung zählt die BA auch „religiöse Feiertage, die von Gläubigen bestimmte Verhaltensweisen verlangen, die sie daran hindern können, das Jobcenter aufzusuchen.“ Das Arbeitsministerium hat diese neue Richtlinie auf den Weg gebracht, und ein Sprecher erklärte, dass „damit der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen der Grundsicherung angemessen Rechnung getragen wird.“

Auch wenn diese neue Richtlinie die Religionsfreiheit schützen soll, ist es wichtig zu wissen, dass die Jobcenter-Termine entscheidend dafür sind, dass Arbeitslosengeldempfänger Unterstützung erhalten und Arbeit finden. Daher ist es wichtig, dass Einzelpersonen Termine nur aus triftigen Gründen absagen und zeitnah einen neuen Termin vereinbaren. Außerdem sollten sich die Jobcenter bemühen, die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichem religiösen Hintergrund zu berücksichtigen, um einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsleistungen zu gewährleisten.

Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte „Bild“: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“ (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Agentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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