Das Familienstammbuch – die Dokumentation der Familiengeschichte

In Deutschland ist das Familienstammbuch oder das Stammbuch der Familie gebräuchlich. Von den meisten Familien wird es bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt. In diesem Familienstammbuch, dass fälschlicherweise als Familienbuch bezeichnet wird, enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher.

Bei den Familienstammbüchern handelt es sich um eine der jüngsten Quellen der Familiengeschichte, da die flächendeckend mit den Standesämtern 1875 eingeführt wurden.

Als Reise in die familiäre Vergangenheit

Die Paare entscheiden sich vor der Eheschließung, ob sie ein Familienstammbuch erhalten möchten oder nicht. Wird ein solches Stammbuch angelegt, dann ist es ein Teil der dokumentierten Familiengeschichte. Wird dieses Familienstammbuch gepflegt und wird stets auf dem neuesten Stand gehalten, dann kann es eine wertvolle Hilfe darstellen.

Von vielen Menschen wird das Familienstammbuch als ein altmodische Überbleibsel gewertet, denn immerhin begann seine Geschichte am 01. Januar 1875 gemeinsam mit den Standesämtern. Seit diesem Zeitpunkt wird es den Paaren bei der Eheschließung ausgehändigt.

Die Funktion des Familienstammbuchs

Es ist immer sinnvoll ein Familienstammbuch nach der Hochzeit aufzubewahren – selbst wenn es keine Pflicht ist. Die Paare können bereits vor der Eheschließung angeben, ob sie ein Stammbuch wünschen oder nicht. Es ist wichtig, zu wissen, dass alle Urkunden auch bei den Standesämtern hinterlegt sind. Damit ist es möglich, auch später noch ein Familienstammbuch zu erstellen.

Das Familienstammbuch ist einfach sinnvoll, denn damit stehen alle wichtigen Urkunden übersichtlich geordnet zu jeder Zeit zur Verfügung. Immer wieder kann das Stammbuch wichtig sein, beispielsweise bei einem Sterbefall. Aber auch bei verschiedenen Behördengängen kann es dienlich sein.

Der Inhalt des Familienstammbuchs gibt Auskunft über alle wichtigen personenstandsrechtlichen Daten, sofern auf die Vollständigkeit geachtet wird.

  • Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden
  • Taufscheine
  • kirchliche Trauung
  • Scheidung
  • Namensänderung

Besonders für die Nachkommen kann das wichtig sein. Sollte jemand beispielsweise Ahnenforschung betreiben, dann können die Familienstammbücher der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern dienliche Hinweise geben.

Zudem gibt das Familienstammbuch auch Auskunft über die Herkunft und die Eltern des Ehepaares. Die Sammlung der wichtigsten Familiendokumente sollte gut aufbewahrt werden, denn schließlich sind darin nicht nur wichtige Dokumente enthalten, sondern auch ein Stück Familiengeschichte. Wer einmal eine Reise in die Vergangenheit wagen möchte, der sollte die Großeltern fragen, denn sie bewahren zumeist nicht nur ihr eigenes Familienbuch auf, sondern sind auch im Besitz der Familienbücher von vorangegangen Generationen.

Das Familienstammbuch: Aussehen, Format und Anlegung

Die Stammbücher unterscheiden sich in ihrer Größe und Farbe. Zumeist kann sich das paar bereits am Tag des Aufgebots ein Stammbuch aussuchen. Doch je aufwendiger der Einband und die Verarbeitung sind, desto mehr kostet es. Mittlerweile ist es auch möglich, Stammbücher online zu kaufen. In dem Fall hat das Paar eine weitaus größere Auswahl, als beim Standesamt. Denn es ist möglich, das ganz persönliche Stammbuch selbst zu designen. Diese verfügen über den ganz persönlichen Touch aufgrund hochwertiger Designs und tollen Farben. Zudem kann selbst ein Motiv hinzugefügt werden oder die Wahl fällt auf ein personalisiertes Stammbuch, mit dem Namen des Brautpaares.

Hierzulande sind zwei Stammbuch-Formate gebräuchlich: das Format DIN A 4 für die großen Urkunden und das kleine Format 13 x 20 cm für die kleinen Urkunden (Kein DIN A5). Die Lochung bei den keinen Urkunden ist sehr speziell und ist nicht mit den marktüblichen Lochungen kompatibel. Dabei handelt es sich um sechs Löcher im Abstand von 30 mm. Der Abstand beträgt zum Seitenrand oben und unten jeweils 25 mm.

Laut § 48 PStV sind beide Formate zulässig. Noch immer werden heute rund 90 % der neuen Stammbücher im Format für die kleinen Urkunden herausgegeben.

Angelegt wird das Stammbuch, wenn ein Paar heiratet, und wird diesem am Tag der standesamtlichen Trauung vom Standesbeamten überreicht. Folgende Personalien der Ehegatten werden bei der Anlegung erfasst:

  • Namen
  • Beruf
  • Ort und Tag der Geburt
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • Staatsangehörigkeit

Zudem sind auch die Daten der Eltern des Ehepaares im Familienstammbuch enthalten, wie beispielsweise der letzte Wohnort.

Der Unterschied zum Familienbuch

Keinesfalls darf das Familienstammbuch mit dem Familienbuch verwechselt werden, das bei den Standesämtern als eine Art Register angelegt ist. Im Januar 2009 gab es eine Reform im Personenstandsrecht und damit verlor das Familienbuch seine Funktion.

Die Familienbücher werden seitdem als Heiratseinträge weitergeführt und aus diesen werden Eheurkunden angefertigt. Familienbücher wurden bis dahin automatisch angelegt und konnten auch beantragt werden, wenn beispielsweise ein deutscher Staatsbürger im Ausland geheiratet hatte.

Im Familienbuch befindet sich die Originalurkunde, während das Familienstammbuch lediglich aus Abschriften aus diesem besteht. Aktuelle Abschriften können immer wieder vom Standesamt erstellt werden. Das kann beispielsweise wichtig sein, wenn eine Eheschließung ansteht. Wer im Ausland heiraten möchte, der muss alle Abschriften in aktueller Ausfertigung vorlegen und diese dürfen nicht älter sein als sechs Monate.

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