Geprüfter Betriebswirt – Karriere durch Fortbildung

Es gibt im betriebswirtschaftlichen Bereich zahlreiche Möglichkeiten, um beruflich Fuß zu fassen. Der Betriebswirt ist einer der bekanntesten Berufsbezeichnungen. Neben einer kaufmännischen Ausbildung muss eine mehrjährige Berufserfahrung vorliegen, um bspw. einen Abschluss zum geprüften Betriebswirt zu erhalten. Dieser Abschluss qualifiziert den Arbeitnehmer für höhere Positionen in Unternehmen oder für die Selbstständigkeit.

Die betriebswirtschaftliche Aufstiegsfortbildung

Als betriebswirtschaftliche Weiterbildung sind die Aufstiegsfortbildungen mit dem Abschluss zum Betriebswirt besonders beliebt. Vor allem von Seiten der ausgebildeten Kaufleute und der Arbeitgeber werden die geregelten Lehrinhalte, die einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis darstellen, sehr geschätzt.

Die Aufstiegsfortbildungen, wie die zum staatlich geprüften Betriebswirt, stellen einen Teil der beruflichen Weiterbildung dar. Diese beruhen auf den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) und des Landesrechts. Das Berufsbildungsgesetz bildet den Rahmen für die institutionalisierte Aus- und Weiterbildung, selbst wenn es sich in erster Linie um eine Aufgabe für die einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsbereiche zuständigen Stellen bzw. Kammern handelt, für die Organisation des beruflichen Fortbildungswesens zu sorgen.

Die IHK-Aufstiegsfortbildungen

Die Erweiterung des beruflichen Werdegangs sowie der Handlungsfähigkeit ist das Ziel der Aufstiegsfortbildung. Laut § 53 BBiG und § 54 BBiG des Berufsbildungsgesetzes ist der Erlass der Fortbildungsordnungen fest geregelt. Fortbildungen werden im kaufmännischen Bereich im Wesentlichen durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten.

Unterteilt sind die IHK-Fortbildungen grundsätzlich in drei Ebenen. Nur wenige Fortbildungen sind auf der ersten Ebene zu finden, wie bspw. die Weiterbildung zum Fachberater oder zum Fremdsprachenkorrespondenten. Die umfangreichste in Hinsicht auf das Angebot und die Anzahl der Teilnehmer ist die zweite Ebene. Dort werden ausgebildete Kaufleute zu Fachspezialisten ausgebildet. Die Fortbildungsabschlüsse führen hier zum Fachkaufmann oder Fachwirt. Gekennzeichnet sind sie durch Kernqualifikationen, die über das jeweilige Handlungsfeld hinausweisen. Dabei werden gefordert: Volkswirtschaftliches Urteilsvermögen und betriebswirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit, ökonomisches und berufsethisches Verantwortungsbewusstsein, Markt-, Kunden- und Qualitätsorientierung, Kenntnisse des Projekt-, Team- und Zeitmanagements, Medien- und Sprachkompetenz, Kommunikations- und Motivationsfähigkeit sowie auch die Kompetenz, Mitarbeiter/innen und Teams zu führen.

Bei erfolgreichen Abschluss zum Fachkaufmann oder Fachwirt ist mit einer zusätzlichen Berufserfahrung und dem Abschluss einer Fortbildung die nächste Stufe erreichbar. Die Absolventen dieser Ebene erhalten die Bescheinigung zum geprüften Betriebswirt IHK.

Die Ausbildung zum geprüften Betriebswirt IHK

„Geprüfter Betriebswirt IHK“ ist einer der höchsten Abschlüsse bei einer kaufmännischen Aufstiegsfortbildung, die von den Industrie- und Handelskammern vergeben wird. Diese Fortbildung besteht aus 750 Unterrichtsstunden und schlägt mit über 3.000€ zu Buche plus den Prüfungsgebühren und Lernmaterialien. Bei den Kursinhalten handelt es sich um:

  • Marketing-Management
  • Finanz- und Steuerpolitik
  • Finanzwirtschaftliche Steuerung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Unternehmensführung
  • Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
  • Führung und Management in Unternehmen

Das Ziel des Abschlusses Betriebswirt IHK ist es, die Führungs- und Managementaufgaben in einem Unternehmen wahrnehmen zu können.

Die Fortbildung fördern lassen

Die Fortbildungskosten sind nicht ganz unerheblich und in diesem Bezug gibt es eine gute Nachricht. Denn der Staat greift hier unter den Arm mit dem sogenannten Aufstiegs-Bafög. Diese finanzielle Hilfe des Staates besteht aus verschiedenen Teilen. Bei einem Teil handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehn, beim zweiten um einen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss beträgt rund 50% der Fortbildungskosten und der andere Teil ist ein Darlehen.

Wer die Aufstiegsfortbildung in einem Vollzeitkurs vornehmen möchte, dem ist das unter gewissen Voraussetzungen möglich. In dem Fall erhält der „Auszubildende“ wie bei einem normalen Schüler-Bafög Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies ist allerdings abhängig vom Einkommen und der Vermögenssituation.

Möglich ist es auch, den Arbeitgeber zu fragen. Denn dieser kann sich durchaus an den Fortbildungskosten beteiligen, denn schließlich wird er in aller Regel auch davon profitieren.

Das Aufstiegs-Bafög: Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertigen Abschlüssen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Die Förderung ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen – Mindestdauer.
  • In der Regel müssen je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden (bei Vollzeitmaßnahmen) an 4 Werktagen stattfinden. Insgesamt dürfen die Vollzeitfortbildungen nicht länger als drei Jahre dauern.
  • Die Lehrveranstaltungen müssen bei Teilzeitmaßnahmen monatlich durchschnittliche mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Die Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern.
  • Fernlerngänge können ebenfalls als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, sofern sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Ebenfalls werden mediengestützte Lehrgänge gefördert, sofern diese durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern sind förderfähig, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Ausnahmsweise ist es möglich auch ein zweites Fortbildungsziel gefördert zu bekommen, wenn die dafür notwendige Vorqualifikation erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten nach diesem Gesetz geforderten Maßnahme erlangt wurde. Ein Beispiel dafür ist der Lehrgang zum Betriebswirt nach der Handwerksordnung nach einer bereits geförderten Meistervorbereitung und der erfolgreichen Meisterprüfung.

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