Reinheitsgebot

Bundesbürger schätzen auch nach 500 Jahren das Reinheitsgebot

ReinheitsgebotAm 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot proklamiert: In Bier gehört nur Wasser, Hopfen und Gerste. Die Hefe wurde erst später erwähnt, nämlich als man in der Lage war, Hefe herzustellen. 2016 gibt es einen besonderen Grund, das Reinheitsgebot mit Veranstaltungen und Festen zu feiern – es wird ein halbes Jahrtausend alt.

Inbegriff für Qualität

Das Reinheitsgebot dürfte damit eine der ältesten Lebensmittelverordnungen und Verbraucherschutzgesetze sein – und es ist aktuell wie nie. „Gerade in einer Zeit zunehmender künstlicher Inhaltsstoffe steht das Reinheitsgebot für Transparenz, Klarheit und Reinheit“, meint Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale. Obwohl für die Bierherstellung im Wesentlichen nur vier natürliche Zutaten erlaubt seien, entstehe in den über 1.300 deutschen Braustätten eine einzigartige Vielfalt von rund 5.500 unterschiedlichen Bieren. Unter www.reinheitsgebot.de hat der Deutsche Brauer-Bund eine Sonderseite zum Geburtstag eingerichtet.

Der Erlass von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516 war, ist und bleibt der Inbegriff für Qualität. Die deutschen Biertrinker wissen es zu schätzen: In einer TNS-Emnid-Umfrage für die Brauerei C. & A. Veltins verbinden 83 Prozent der Befragten mit dem Reinheitsgebot eine bestimmte Qualität des Bieres und 80 Prozent die traditionelle Herstellung. Auf die Frage, was das Reinheitsgebot genau bedeutet, wussten sogar 86 Prozent, dass man darunter die ausschließliche Verwendung der Zutaten Hopfen, Hefe, Malz und Wasser versteht.

Einzigartige Vielfalt

Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsmittel bei Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird – wie kommt dann die Vielfalt deutscher Biere zustande? „Unterschiedliche Rezepturen, das Brauwasser, die Art der Getreidemälzung und nicht zuletzt die Virtuosität des Braumeisters – dass die Biere so unterschiedlich schmecken, liegt tatsächlich an vielen verschiedenen Faktoren“, erklärt Ulrich Biene von Veltins.

Qualitätskontrolle der besonderen Art

Auch vor dem Reinheitsgebot wurde Bier auf seine Qualität hin überprüft. Die Verfahren können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden – dann hatte der Brauer ihm ausreichend Malz hinzugefügt.

Hopfen Malz

Fotos: djd/Brauerei C. & A. Veltins

2 Kommentare

  1. Der Artikel ist voller Fehler. Das „Reinheitsgebot“ ist eine Marketingerfindung des 20. Jahrhunderts. Das Gesetzt von 1516, auf das sich diejenigen beziehen, die vom „Reinheitsgebot“ reden, war nur kurze Zeit und nur in Bayern gültig. Außerhalb hat es nie ein derartiges Gesetzt gegeben. In den meisten deutschen Bundesländern darf heute z.B. Zucker, Farbstoff und Süßstoff dem Bier zugesetzt werden und selbst in Bayern darf heute auch mit Weizen gebraut werden.

  2. Danke für Ihre Rückmeldung. Der Artikel wurde entsprechend überarbeitet.

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