Corona-Krise: Tipps und Tricks für Versicherungen

Am Mittwoch, den 10. Juni 2020 gab es in Deutschland 186.522 gemeldete Infektionen und an dem Virus sind hierzulande 8.748 Personen gestorben. Dies meldete die John-Hopkins-Universität. Die Corona Pandemie hat weltweit das öffentliche Leben zum Erliegen gebracht. Unternehmen müssen schließen, Mitarbeiter werden in Kurzarbeit gesetzt oder bangen um ihre Jobs – sofern sie diese nicht sogar schon verloren haben. Schnell fragen sich Verbraucher, die plötzlich mit weniger Geld im Monat auskommen müssen, wo es möglich ist, zu sparen. Dabei denken viele direkt an die Versicherungen, wie bspw. die Privathaftpflicht, die private Krankenversicherung oder seine Risikolebensversicherung.

Welche Versicherungen dürfen gestundet werden?

Bei dieser Frage ist es recht unklar, um welche Versicherungen es sich exakt handelt. Ende März beschloss der Bundestag das Gesetzespaket zur Corona-Krise, in dem explizit die Darlehns- und Mietverträge genannt sind, die derzeit nicht bedient werden müssen, sofern der Zahler wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise nachweisen kann – aber das Wort Versicherung wird vergebens gesucht.

Lediglich in der Gesetzesbegründung durch die Koalitionsfraktionen kommt es vor. Darin ist von den „Pflichtversicherungen“ die Rede. Diese müssen die Verbraucher und Kleinstbetriebe bis zum 30. Juni nicht zu bezahlen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Absicherungen der „Daseinsvorsorge“ dienen. Um welche Versicherungsarten es sich konkret handelt, ist jedoch nicht weiter aufgeführt.

Lediglich die „privatrechtlichen Verträge“ sind davon betroffen, aber nicht die gesetzlichen wie die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, wie es von einem Sprecher des Bundesjustizministeriums heißt. Um welche Versicherungen es sich dabei im Einzelnen handelt, das ist abhängig vom Vertragsinhalt und den jeweiligen Umständen. Daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. Zu den Pflichtversicherungen zählen eindeutig auch die gesetzlichen und nicht nur bspw. die private Kranken- und Pflegeversicherung, die Kfz-Haftpflicht oder die Berufshaftpflicht, wie die Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärte.

Kfz, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz: Dies gilt es bei Kurzarbeit zu beachten

Ist es tatsächlich notwendig, den Rotstift bei den Versicherungen anzusetzen, dann sind die Sachversicherungen wie die Hausrat, Privathaftpflicht, die Rechtsschutz oder die Kfz-Versicherung am ehesten entbehrlich. Doch von einem anderen Blickwinkel gesehen: Geht es nur kurzfristig, darum eine Kurzarbeiterphase zu überbrücken, dann hilft die Kündigung oder das Pausieren wahrscheinlich eher weniger.

Anders verhält es sich, wenn die Befürchtung besteht, seinen Job zu verlieren oder wenn es bereits zur Arbeitslosigkeit gekommen ist. Dann ist es durchaus sinnvoll, einige der Sachversicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Dabei sollte niemals vergessen werden, welchen Zweck die jeweilige Versicherung erfüllt. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken. Kommt bspw. zur Arbeitslosigkeit ein Wasserschaden hinzu, dann ist jeder froh, eine Hausratversicherung zu haben. Zu bedenken ist zudem, dass im Falle einer Kündigung ein Arbeitsrechtsschutz hilfreich sein kann. Auch die Privathaftpflichtversicherung sollte niemals gekündigt werden. Mit jährlichen Kosten zwischen 50 und 100 Euro bringt das kaum Einsparungen. Doch andererseits können im Schadensfall schnell ganz andere Summen entstehen, die dann zum finanziellen Desaster und sogar einer privaten Insolvenz führen können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist es hier möglich zu sparen?

Eines ist sicher, jeder sollte selbst in Zeiten von Corona, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit seine BU behalten. Zwar ist es möglich, relativ kurzfristig aus dem Vertrag herauszukommen, doch durch die Kündigung geht der Schutz verloren, für den möglicherweise bereits über Jahre eingezahlt wurde.

Ähnlich verhält es sich, wenn die Versicherung pausiert, bzw. beitragsfrei gestellt wird. Zwar werden damit die Ausgaben reduziert, doch auch die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Außerdem kann es gut passieren, dass es nicht möglich ist, die BU wieder aufzunehmen, ohne sich zuvor einer erneuten Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Am besten ist es, wenn versucht wird, die Beiträge zu stunden also aufzuschieben. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz bestehen und die Beiträge werden später einfach nachgezahlt, sobald es finanziell wieder besser geht. Viele Versicherer bieten diese Möglichkeit an.

Gibt es Versicherungen, mit denen man sich gegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit versichern kann?

Es gibt durchaus Versicherer, die Zusatzversicherungen anbieten, mit denen sich Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit versichern können. Versprochen wird dabei, dass die Einkommenslücke geschlossen wird. In der Regel sind diese Versicherungen mit einer mehrmonatigen Wartezeit verbunden und sind damit keine Option, um die aktuelle Covid-19 Krise zu überbrücken. Darüber hinaus bietet kein deutscher Versicherer aufgrund der Corona-Pandemie eine solche Versicherung mehr an.

Welche Versicherungen kann man kündigen oder pausieren?

Eines ist klar: Es ist (fast) immer möglich, eine Versicherung zu kündigen. Jedoch sind diese mit einer Restlaufzeit verbunden, in der ggf. weiterhin Beträge anfallen. In den meisten Fällen ist es ratsamer, die Versicherungen weiter zu bedienen, da man ansonsten möglicherweise das verliert, was übe die Jahre aufgebaut wurde. Ein Mittelweg ist es, die Versicherungen pausieren zu lassen. Generell gilt, dass jede Handlung Auswirkungen auf die individuelle Absicherung hat. Darum will jeder Schritt gut überlegt sein.

Hinweis: Stichproben einer Sonntagszeitung haben ergeben, dass Stundungen für Versicherungspolicen, bei denen es sich nicht um Pflichtversicherungen handelt, sogar über den 30. Juli hinaus möglich sind. Weitere Gemeinsamkeiten von Renten- und Privatversicherten: Es entstehen keine Säumniszuschläge oder weitere Kosten. Zudem ist es nicht exakt geregelt, bis wann die fälligen Beiträge nachzuzahlen sind. Vorteilhaft ist es, beim Versicherer nachzufragen und sich zu informieren.

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