„Vater der Schuldenbremse“ für Lockerung der Vorschrift

Der „Vater der Schuldenbremse“ plädiert für eine Reform der Finanzierungsregel. „Die Sanierung der Bundesfinanzen ist gelungen“, sagte Christian Kastrop, früherer Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium und konzeptioneller Kopf hinter der Vorschrift, dem „Spiegel“. „Doch die ökonomischen Verhältnisse haben sich geändert, die Schuldenbremse braucht eine Modernisierung.“

Als Alternative schlägt Kastrop eine „atmende Schuldenbremse“ vor. Dabei richtet sich die Höhe der zulässigen Neuverschuldung nach dem Erfolg beim Schuldenabbau. Je niedriger die Schuldenquote, desto mehr neue Kredite darf der Finanzminister aufnehmen. Sinke die Quote zum Beispiel unter 50 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung, könnte sich das Schuldenlimit von derzeit höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verdoppeln. Der so gewonnene Spielraum solle vor allem genutzt werden für Investitionen, die Wachstumspotenzial und Produktivität der Volkswirtschaft erhöhen. Umgekehrt könnte dem Bund vorgeschrieben werden, ganz ohne neue Schulden auszukommen, wenn die Quote auf 80 Prozent steigt. Die Neufassung der Schuldenbremse würde allerdings eine Grundgesetzänderung erfordern. Um sie zu umgehen, könnte sich der Staat als Minderheitseigner an einer Investitionsgesellschaft beteiligen, an der private Kapitalgeber die Mehrheit halten, schlägt Kastrop vor. So eine Konstruktion würde nach seiner Einschätzung bei Privatinvestoren auf Interesse stoßen, vor allem, wenn der Staat ihnen bessere Renditen garantieren würde als bei klassischen Bundesanleihen. Das wäre für Geldgeber ein „gutes Geschäft“, so Kastrop.

Foto: Schuldenuhr, über dts Nachrichtenagentur

 

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