Nach Mord an Familie aus Starnberg: Achteinhalb Jahre Haft für zweiten Täter


Knapp vier Jahre nach dem Mord an einer dreiköpfigen Familie aus Starnberg ist das auch Urteil gegen den zweiten Täter jetztrechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgewiesen. Der damals 21-Jährige wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der Haupttäter zu 13 Jahren.

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