Darauf sollten Sie beim Vergleich von Haftpflichtversicherungen achten

Sie gilt als wichtigste Police nach der Krankenversicherung. Die Privathaftpflicht springt dann ein, wenn man unbeabsichtigt einen Schaden verursacht hat – und das ist im Zweifelsfall schnell passiert: Manchmal ist es nur ein kleiner Moment und Leichtsinn, Vergesslichkeit oder mangelndes Geschick führen zu finanziellen Konsequenzen, die einem schnell über den Kopf wachsen können. Die Rechtslage in Deutschland ist in diesem Fall eindeutig: Wer selbst verschuldet einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Je nach Höhe der Schadenersatzforderung kann das im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin führen. Einen sicheren Schutz davor bietet die private Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt beschädigte Gegenstände, übernimmt die Behandlungskosten für verletzte Personen, zahlt Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall sogar eine lebenslange Rente. Das alles jedoch nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Wie hoch diese ist und welche Versicherungsfälle im Schadenfall reguliert werden – darin unterscheiden sich Anbieter und Versicherungsvarianten. Verbraucher sollten daher vor Abschluss einer Police verschiedene Versicherungstarife vergleichen und die Vertragsdetails gründlich prüfen.

Leistungen vergleichen

Hilfestellung bieten Vergleichsplattformen, die die Leistungen verschiedener Anbieter gegenüberstellen und Empfehlungen aussprechen. Ein weiterer Anlaufpunkt ist das Verbraucherportal der Stiftung Warentest, die die Haftpflichttarife aller gängigen Anbieter genau unter die Lupe nimmt. Zudem hat die Verbraucherorganisation bestimmte Grundkriterien ausgearbeitet, die jede Privathaftpflichtversicherung erfüllen sollte. Dazu gehören neben einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden auch Spezialfälle, die eine zeitgemäße Police abdecken muss.

Prüfen sollte man beispielsweise, ob die Haftpflichtversicherung auch bei Allmählichkeits- und Mietschäden einspringt. Ältere Versicherungsverträge schlossen nämlich Schäden, die in Wohnräumen etwa durch Feuchtigkeit, Rauch oder Staub erst im Laufe der Zeit entstanden, aus dem Leistungsumfang aus. Dies hat sich aufgrund des Konkurrenzkampfes auf dem Versicherungsmarkt mittlerweile geändert, sodass Versicherungsnehmer auf einen solchen Schutz nicht mehr verzichten müssen. Als Mindestdeckungssumme gibt die Stiftung Warentest 5 Millionen Euro für Allmählichkeitsschäden und mindestens 300.000 Euro für Schäden an Mietwohnungen, Ferienwohnungen und gepachteten Schrebergärten an. Zum Grundschutz gehört zudem die Versicherung von Schäden, die bei der Nutzung fremder Computer oder beim Datenaustausch entstehen. Die Allgegenwärtigkeit computergestützter Technologien erfordert einen verlässlichen Schutz vor Schadenersatzansprüchen in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Zum Standard gehört auch die Versicherung von Schäden durch häusliche Abwässer und gewässergefährdende Substanzen. Beide Schadenfälle sollten mit einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro abgesichert sein. Aufgrund zunehmender Mobilität sollten Verbraucher auch darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz nicht nur im eigenen Land, sondern in gleicher Höhe auch im Ausland gilt – mindestens 3 Jahre innerhalb der Europäischen Union und 1 Jahr im außereuropäischen Ausland.

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