Suchmaschinen

Nach dem „Google-Urteil“: Recht der Bürger, kritische Links löschen zu lassen

EU-Bürger haben ein „Recht auf Vergessen werden“ in Suchmaschinen im Internet. Betreiber von Suchmaschinen, wie Google müssen daher auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jüngst entschieden hat (Az: C-131/12).

Ausgelöst wurde dieser Prozess vor dem EuGH von einem spanischen Bürger. Dieser war vor etlichen Jahren in die Bedrängnis einer Zwangsversteigerung geraten und diese Zwangsversteigerung wurde in Internetportalen, also den Suchmaschinen wie Google & Co. veröffentlicht und über zig Jahre hinweg, wenn man den Namen des Klägers eingab, angezeigt.

Während in Deutschland Dienstleistungsunternehmen, die Hilfe bei der Zwangsversteigerung, wie die bekannte Pacemark Finance GmbH in Berlin für Ihre Kunden solche Internetrecherchen prüfen und mit den Gläubigern darüber verhandeln, dass Zwangsversteigerungsverfahren im Internet nicht publik gemacht werden, gibt es in mehreren EU-Staaten solche Dienstleistungen offenkundig nicht, wie das Verfahren vor dem EuGH zeigte. Wie der EuGH betonte, können Menschen durch die Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine sich ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Darunter fällt auch die Veröffentlichung eines Zwangsversteigerungsverfahrens im Internet.

Ob der Spanier im konkreten Fall aber ein Recht auf die Löschung seiner Daten über die Zwangsversteigerung seines Hauses hat, muss das zuständige spanische Gericht klären. Es muss dafür abwägen, welches Interesse die Öffentlichkeit an den fraglichen Informationen hat und welche Stellung die Person im öffentlichen Leben einnimmt. Regierung verhandelt mit Google über Schlichtungsstelle Wie das Handelsblatt jüngst berichtet, verhandelt die Regierung nun mit Google über eine Schlichtungsstelle. Demnach sollen sich Betroffene an eine Stelle wenden können, um Suchergebnisse über die eigene Person löschen zu lassen. Regierung und Google seien an einer solchen Lösung interessiert.

Doch wer genau darüber entscheiden soll, in welchen Fällen Anträge zulässig sind und wann nicht, ist noch weit ungeklärt. Der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), sagte: „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“. Nötig seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer. Google selbst sei „wenig erpicht“ darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Anträge zu entfernen sind. An der Schlichtungsstelle sollen dem Bericht zufolge auch die Datenschützer der Länder beteiligt werden. Sie hatten bereits nach dem Urteil gefordert, in ein Verfahren einbezogen zu werden.

Grafik: © Pacemark Finance GmbH

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