Party-Checkliste: Wie man ein guter Gastgeber wird

Anlässe für eine Party gibt es zu genüge: Im Winter sitzt man gesellig im warmen Wohnzimmer beisammen und mit steigenden Außentemperaturen steigt auch die Vorfreude auf Partys unter freiem Himmel wieder. Dabei braucht es meist gar nicht viel für einen gelungenen Abend: Knuspriges vom Grill, kühle Getränke und gute Musik und Laune –schon kann es losgehen. Trotzdem empfiehlt es sich, sich als Gastgeber eine Party-Checkliste zu erstellen, damit bei der Planung und Vorbereitung nichts schief geht. Denn wie so oft steckt auch bei Gartenpartys die Tücke im Detail, etwa wenn das Bier warm ist oder die Teller und Grillanzünder ausgehen.

Auf der sicheren Seite mit einer Party-Checkliste

Bei größeren Feten ist es lohnenswert, bereits vier bis acht Wochen vor dem Partytermin mit den Planungen anzufangen. Dazu gehört auch ein Notfallplan, der Alternativen vorsieht, wenn es beispielsweise ausgerechnet an diesem Tag regnerisch und kalt ist. Und nicht zuletzt sollten schließlich auch die Einladungen frühzeitig verschickt werden, damit sich die Gäste den Abend freihalten können.

Nachbarn informieren

Auf jeden Fall sollte man auch die Nachbarn rechtzeitig informieren. Wer auf Nummer sicher gehen und einen möglichen Streit wegen Partygeräuschen und Grillgeräuschen vermeiden möchte, lädt die Nachbarn am besten gleich mit ein. So hat man immerhin auch einmal die Möglichkeit, sich besser kennenzulernen. Wenn dadurch allerdings die Sitzmöglichkeiten knapp werden sollten, sollte man lieber noch eine Bierzeltgarnitur besorgen, die von vielen Getränke- und Baumärkten leihweise angeboten werden.

Checkliste zur Party: Grillvergnügen

Wichtige Punkte auf der Party-Checkliste sind selbstverständlich auch die Themen Trinken und Essen. Der Klassiker ist immer noch Knuspriges vom Grill, weswegen man Steaks und Würstchen rechtzeitig vorbestellen und dann am Partytag frisch beim Metzger abholen und in eine Marinade einlegen sollte. Es muss aber nicht immer nur Fleisch sein: Fisch und Scampi-Spieße sind beispielsweise gute und leckere Alternativen und Vegetarier wie Nicht-Vegetarier erfreuen sich erfahrungsgemäß auch immer an Paprikas, Zucchini und Auberginen-Scheiben vom Grill. Abgerundet wird die Speisekarte dann durch Brote und Salate.

Getränke rechtzeitig kaufen und kühlen

Zu herzhaften Leckereien vom Grill passt gerade im Sommer ein gut gekühltes Pils am besten – und zwar völlig egal, ob es aus der Flasche oder dem praktischen Partyfass kommt. Wichtig ist nur, dass der Gerstensaft bereits im Vorfeld gut gekühlt wird, damit er am Abend dann seine perfekte Temperatur von sechs Grad Celsius erreicht hat. Aber auch andere Getränke sollten natürlich rechtzeitig eingekauft und kaltgestellt werden, denn immerhin dürfen Wasser und Säfte auf einer Party ebenso wenig fehlen wie alkoholfreie Biere für die Autofahrer. Wobei auch hier Vorsicht geboten ist, denn viele alkoholfreie Biere enthalten noch einen Restalkoholwert von bis zu 0,5 Prozent. Achten sie daher beim Kauf darauf, dass das Bier wirklich hundertprozentig alkoholfrei ist – wie beispielsweise das Bitburger Alkoholfrei 0,0%, dem der Alkohol in einem besonders schonenden Verfahren entzogen wird. Ein weiterer Tipp: Um die Getränke lange kalt zu halten, sollte man auch die Gläser in einer Wanne voll Eiswasser vorkühlen.

Biermarinade für Steaks

Zwar greift fast jeder Partygast gerne zu einem guten Pils – mit der Liebe zum Bier sollte man es aber trotzdem nicht zu weit treiben. Denn auch wenn ein weitverbreitetes Vorurteil besagt, dass es dem Fleischaroma zuträglich ist, wenn die Steaks auf dem Rost mit Bier übergossen werden, bewirkt dies in Wahrheit kaum etwas. Stattdessen sorgt diese Prozedur nur dafür, dass Asche aufgewirbelt und jede Menge Rauch produziert wird. Eine bessere Möglichkeit ist die Beigabe von Bier in die Marinade, in der die Steaks dann gut durchziehen können.

Was man auf rechtlicher Seite beachten sollte

Damit der Partyspaß nicht ein jähes Ende findet, sollte man unbedingt dafür Sorge tragen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. Rechtlich sind Grillfeste auf dem Balkon oder im Garten jederzeit erlaubt – zumindest solange man die Nachbarn nicht durch zu laute Musik oder zu viel Rauch stört. Denn die sind durchaus dazu berechtigt, gegen eine Party vorzugehen, wenn sie durch zu starken Qualm zum Schließen ihrer Fenster gezwungen werden, wobei die rechtlichen Details hierbei von Bundesland zu Bundesland variieren. Auch bei der Beschallung ist Rücksicht geboten: Unbedingt eingehalten werden muss auf jeden Fall die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr.

Foto: djd/Bitburger

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert