Karlsruhe hebt Mordurteil gegen Berliner Raser auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil im Verfahren gegen zwei Berliner Raser aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes habe keinen Bestand haben können, „weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist“, so die Karlsruher Richter am Donnerstag. Der vom Landgericht Berlin festgestellte Geschehensablauf trage schon nicht die Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts.

Nach den Urteilsfeststellungen hatten die Angeklagten die Möglichkeit eines für einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlichen Ausgangs ihres Rennens erst erkannt und billigend in Kauf genommen, als sie in die Unfallkreuzung einfuhren. „Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgericht allerdings auch festgestellt, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern“, so die Richter. Sie seien „absolut unfähig gewesen, noch zu reagieren“. Nach diesen Feststellungen war das zu dem tödlichen Unfall führende Geschehen bereits unumkehrbar in Gang gesetzt, bevor die für die Annahme eines Tötungsvorsatzes erforderliche Vorstellung bei den Angeklagten entstanden war. Davon abgesehen leide aber auch die Beweiswürdigung der Berliner Strafkammer zur subjektiven Seite der Tat „unter durchgreifenden rechtlichen Mängeln“, so die Karlsruher Richter. Auch die Annahme, die Angeklagten hätten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt, sei nicht in der erforderlichen Weise belegt worden. Einen Rechtsfehler habe die Vorinstanz auf bei der Verurteilung des Angeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidiert war, begangen. Seine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes könne ebenfalls keinen Bestand haben, weil die Angeklagten dafür einen auf die Tötung eines anderen Menschen gerichteten gemeinsamen Tatentschluss hätten fassen müssen. Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, habe aber einen anderen Inhalt und reiche für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus, so der BGH. Die beiden Angeklagten, die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alt waren, hatten sich in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2016 ein Autorennen entlang des Kurfürstendamms in Berlin geliefert. Dabei verursachten sie einen schweren Unfall, bei dem ein 69-Jähriger tödlich verletzt wurde. Das Landgericht Berlin hatte die beiden Männer wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten wendeten sich mit ihren Revisionen gegen ihre Verurteilung.

Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

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