Firmenhomepage – was bei der Domain zu beachten ist

Eine eigene Homepage ist für Unternehmen heutzutage unverzichtbar. Sie ist das digitale Aushängeschild einer Firma und dient Kunden als erste Anlaufstelle für vertrauenswürdige Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Dort holen sie sich Auskunft über Öffnungszeiten, Waren, Preise, Standorte und können diese mit der Konkurrenz vergleichen. Neun von zehn Kunden informieren sich vor einem Kauf im Internet über das Unternehmen und die jeweiligen Produkte. Ein Drittel von ihnen wechselt zur Konkurrenz, falls sie die gewünschten Informationen nicht auf der Unternehmenshomepage finden oder diese veraltet sind. Damit haben Homepages eine direkte Auswirkung auf den kommerziellen Erfolg einer Firma.

Markenrecht erschwert die Suche

Die Erstellung einer professionellen Homepage beginnt bereits bei der Wahl der Domain. Dafür kann man zunächst über einen Hosting-Anbieter wie beispielsweise 1&1 eine entsprechende GmbH-Domain für Firmen registrieren. Dabei sollte man jedoch einige Dinge beachten.

  • Bei neuen Domains müssen zunächst rechtliche Aspekte beachtet werden. Schließlich dürfen Domains über keine Markennamen oder geschützten Begriffe verfügen, die ohne die Genehmigung des Markeninhabers verwendet werden. So dürfen Domains für Onlineshops beispielsweise keine Namen bekannter Marken tragen, auch wenn diese hauptsächlich verkauft werden. Tut man dies dennoch, können die Inhaber solcher Domains mit Summen bis zu 50.000 Euro abgemahnt werden.
  • Auch die Verwendung von Namen prominenter Personen kann mit einer solchen Abmahnung bestraft werden. Gleiches gilt für Namen von Personen oder Städten. Solche Namen sind ebenfalls rechtlich geschützt und können entsprechend nicht verwendet werden. Auch Werktitel von Büchern, Zeitschriften, Filmen oder Serien verhalten sich so, wenn diese über einen sehr hohen Bekanntheitsgrad verfügen.
  • Ebenfalls verboten sind sogenannte Tippfehler-Domains, die bekannten Homepages gleichen. So ist es beispielsweise verboten, eine Domain „amaton.de“ zu nennen und damit Menschen abzufangen, die auf den bekannten Onlineshop „amazon.de“ gelangen wollten, sich aber vertippt haben. Gleiches gilt für „guugel.de“, „microsaft.com“ oder „spigel.de“. Die Rechtsprechung greift mittlerweile hart in solchen Fällen durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche und Schadensersatz zu. Der Grund für diese Handhabe liegt in den meist dubiosen Zwecken, für die solche Domains erstellt werden – denn häufig versuchen Betrüger, Fake-Shops über solche Adressen zu betreiben.

Kreativität ist gefragt

Trotz dieser Einschränkungen sollte eine Firmendomain immer Kurz, leicht zu merken und unverwechselbar sein. Zudem sollte man versuchen, den Inhalt oder den Unternehmensgeist innerhalb der Domain zu verdeutlichen und Kunden einen Eindruck von dem Sinn und dem Inhalt der Homepage zu geben. Schließlich weckt eine gute Domain Erwartungen – und soll diese bestenfalls erfüllen, sobald der Kunde auf sie klickt. Dabei lohnt sich die Verwendung von Kunstbegriffen oder Wortkreationen, die sich aus relevanten Begriffen zusammensetzen. Vermieden werden sollten hingegen Zahlen oder Umlaute, da diese besonders mit Touch-Bedienung umständlich zu tippen sind.

Tools, die eine Suche leichter machen

Die Domainsuche kann frustrieren – besonders dann, wenn mehrere gewünschte Domains bereits vergeben sind. Aus diesem Grund gibt es Domain-Vorschlagstools wie dynabot, die bei der Suche helfen können. Dort gibt man relevante Schlüsselwörter ein und erhält eine Übersicht aus möglichen Domainalternativen.

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