„Flexi-Rente“ soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

Senioren und Jugendliche, über dts NachrichtenagenturDie unter dem Begriff „Flexi-Rente“ geplanten Neuregelungen für ein längeres Arbeiten im Alter sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das geht aus der Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Gesetzentwurf zur „Flexi-Rente“ hervor, aus der die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) zitiert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) legt dem Bundeskabinett die Formulierungshilfe am Mittwoch vor.

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich Ende September von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Er sieht unter anderem vor, die bisherigen niedrigen und starren Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente deutlich zu verbessern. „Eine Teilrente kann künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Gesetzentwurf. Wer im Alter ab 63 Jahren nur einen Teil seiner gesetzlichen Rente mit Abschlägen beanspruchen möchte und weiter Teilzeit arbeitet, soll oberhalb einer Freigrenze von jährlich 6.300 Euro grundsätzlich 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Teilrente angerechnet bekommen. Dem Entwurf zufolge rechnet die Bundesregierung mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 87 Millionen Euro jährlich, weil Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig entfallen sollen. Der Fiskus erwartet zudem Steuermindereinnahmen von zehn Millionen Euro pro Jahr, weil Arbeitgeber auch für weiterbeschäftigte Rentner Rentenbeiträge bezahlen sollen, die sie steuerlich absetzen können. „Durch die `Flexi-Rente` kann der Übergang in den Ruhestand individueller gestaltet und abgefedert werden. Wer neben der Rente arbeitet, kann auch seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern“, sagte CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling dem Blatt.

Foto: Senioren und Jugendliche, über dts Nachrichtenagentur

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