Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2013 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet, welcher für das Jahr 2014 eine Steueramnestie vorsieht.

An die Regierung wurde in letzter Zeit mehrfach das Anliegen herangetragen, dass die Möglichkeit einer Amnestie geboten werden sollte. Bei Steuerpflichtigen habe aufgrund der seit 2011 internationalen eingetretenen Entwicklungen ein Umdenken stattgefunden und es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass nicht wenige Steuerpflichtige nun ihr in der Vergangenheit nicht versteuertes Vermögen bzw. ihre nicht versteuerten Einkünfte deklarieren würden, wenn eine Amnestie gewährt würde.

Die Regierung möchte deshalb im Jahr 2014 eine Amnestie gewähren, nicht zuletzt auch als Massnahme zur Erhöhung der Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen aus der befristeten Selbstanzeige des Jahres 2011 beliefen sich auf rund CHF 24 Mio.

Bei der nun vorgeschlagenen Amnestieregelung soll die Nachsteuer samt Zins von 4% für die vergangenen fünf Jahre erhoben werden; es werden keine Strafe und kein Zuschlag zur Nachsteuer erhoben.

Die Regierung schlägt sodann eine Verschärfung der Konditionen für die „normale“ Selbstanzeige gemäss Art. 142 SteG, d.h. Selbstanzeigen, welche nach Ablauf der Amnestiefrist erfolgen, vor. Hier soll der Zuschlag von 10% neu auf 20% angehoben werden.

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