Braun will gegen mögliche Aussetzung der Schuldenbremse 2024 klagen

Helge Braun, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, hat davor gewarnt, dass die Unionsfraktion im Bundestag eine weitere Klage anstrengen könnte, wenn die „Schuldenbremse“ im Jahr 2024 ausgesetzt wird. Braun, ein Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU), sagte, dass die Unionsfraktion mit ziemlicher Sicherheit rechtliche Schritte in Erwägung ziehen wird, wenn die sogenannte „Ampel“-Koalitionsregierung eine neue Notsituation konstruiert, die eine Aussetzung der Schuldenbremse erfordert.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Grund und keine verfassungsrechtliche Möglichkeit, im Jahr 2024 einen Haushalt vorzulegen, der nicht den traditionellen Regeln der Schuldenbremse entspricht. Braun ist gegen eine grundlegende Änderung des rechtlichen Rahmens für die Staatsverschuldung. Er erklärte, er sei „strikt gegen eine Reform der Schuldenbremse“ und sehe keinen Grund, eine grundlegende Debatte über die Schuldenbremsen von Bund und Ländern zu führen, obwohl er die Bedenken vieler Ministerpräsidenten der Länder verstehe.

Braun wies darauf hin, dass die Steuereinnahmen hervorragend sind, und er glaubt nicht, dass eine Ausnahme für Investitionen notwendig ist. Seiner Meinung nach würde dies zu weiterem Missbrauch der Regel ermutigen. Seiner Meinung nach würde die Idee einer Investitionsausnahme die Tür für neue Tricks öffnen. Es gibt erhebliche Probleme bei der Definition, was eine Investition ist, und einige Politiker könnten argumentieren, dass jede Sozialausgabe eine Investition in eine bessere Zukunft ist, was Braun als Problem ansieht.

Im November erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Regierung ihre Entscheidungen, von der Schuldenbremse abzuweichen, die das strukturelle Defizit des Bundes auf 0,35 % des BIP begrenzt, genauer begründen muss. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Regierung die Schuldenbremse nicht aussetzen darf, ohne klare Gründe dafür zu nennen. Daher muss die Regierung nun eine ausführlichere Begründung für die Aussetzung der Schuldenbremse liefern.

In den kommenden Wochen wird der Bundestag wieder über verschiedene Vorschläge und Änderungen zum Bundeshaushalt verhandeln. Laut Peter Braun, Mitglied des Haushaltsausschusses, wird jede Fraktion die Möglichkeit haben, eigene Vorschläge einzubringen, darunter auch Änderungen an bereits genehmigten Einzelplänen aus verschiedenen Ministerien.

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestimmte Aspekte des Bundeshaushalts für verfassungswidrig erklärte, hat zu einem erheblichen Haushaltsdefizit in zweistelliger Milliardenhöhe geführt. Braun ist daher der Meinung, dass es unproduktiv wäre, sich auf kleine Details zu konzentrieren und stattdessen größeren Veränderungen den Vorrang zu geben.

Während der 14-stündigen Haushaltsausschusssitzung Mitte November erklärte Braun, dass die Unionspartei bereits ihre Meinung zu dem Thema geäußert hatte, aber andere Fraktionen wie die Ampel-Koalition hatten andere Ansichten. Trotzdem wird erwartet, dass alle Parteien zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die das Haushaltsdefizit behebt und sicherstellt, dass die notwendigen Mittel angemessen zugewiesen werden.

Insgesamt werden die anstehenden Verhandlungen entscheidend für die Zukunft des Bundeshaushalts sein und von allen beteiligten Parteien Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft verlangen. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Helge Braun (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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